Anwendung des Rechtssatzes "tantum praescriptum, quantum possessum" auf einen Fall der Eigentums-Ersitzung. Feststellung, daß dem früheren Eigentümer des ersessenen Terrains die Servitut zustehe, das Regenwasser von dem Dache seines Wohnhauses auf dasselbe abzuleiten.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein bei einer Erbteilung zwischen einzelnen Teilungsinteressenten getroffenes Abkommen als ein besonderes, außerhalb der Teilung bestehendes Rechtsgeschäft angesehen werden, für dessen Anfechtung durch einen Gläubiger bloß L.R.S. 1167, nicht auch L.R.S. 882 maßgebend ist?
1. Ist eine Ehefrau schon deshalb wechselfähig, weil ihr Vermögen von demjenigen ihres Ehemannes abgesondert ist?
2. Kann der Kläger - C.P.O. §. 559 - es dem Gerichte überlassen, den Prozeß aus dem Urkundenprozesse in das ordentliche Verfahren überzuleiten oder muß er vorbehaltlos vom Urkundenprozesse abstehen?
3. Ist, wenn die Einrede der Wechselunfähigkeit für begründet erachtet wird, der Kläger mit dem Anspruche oder bloß mit der gewählten Prozeßart abzuweisen?
1. Nach welchen rechtlichen Grundsätzen ist die Genehmigung zu beurteilen, welche die Ehefrau einer von ihrem Manne über die Grenzen seiner Vollmacht hinaus bewirkten Verpfändung ihres Sondergutes erteilt?
2. Hat diese Genehmigung rückwirkende Kraft?
1. Berechnung des Wertes der Beschwerde bei der Revision. Ist dabei auch der Betrag einer Einrede zu berücksichtigen?
2. Genügt eine in der Berufungsschrift enthaltene Ladung, wenn der Zweck derselben nicht angegeben ist?
3. Ist nach C.P.O. §. 156 die Zustellung einer beglaubigten Klatsch - Kopie der Berufungsschrift genügend?
1. Ist weitere Beschwerde zulässig, wenn das Beschwerdegericht die Beschwerde der einen Partei als unzulässig verworfen, auf die der anderen in solchem Sinne abändernd verfügt hat, daß darnach die Beschwerde der ersteren Partei sich auch materiell als unbegründet darstellen würde?
2. Ist es ein neuer selbständiger Beschwerdegrund für die Beschwerde ans Reichsgericht, daß das Oberlandesgericht die vom Landgerichte abgeänderte Entscheidung des Amtsgerichts wieder hergestellt hat?
3. Anwaltsgebühren bei einer Litisdenuntiation; Berechnung derselben.
4. Ist über die Kosten des Beschwerdeverfahrens wegen Kostenfestsetzung wie über die Kosten eines besonderen Rechtsstreites zu entscheiden?
Zu §. 54 Nr. 1 der Konkursordnung. Umfang der Anwendbarkeit des Vorrechtes der Dienstbezüge; insbesondere, kann das Vorrecht beansprucht werden von einem Meister für seine Forderung an Lohn seiner Gehilfen?