Darf bei der Anfechtungsklage eines Gläubigers nach § 2 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 auch ein erst nach der Klagerhebung erlangter vollstreckbarer Titel berücksichtigt werden?
Hört eine in Liquidation befindliche Aktiengesellschaft, die noch unverteiltes Vermögen besitzt, durch den Beschluß der Generalversammlung, die Liquidation sei als beendet zu erachten, und durch die Eintragung der Beendigung ins Handelsregister zu bestehen auf?
Darf den Inhabern von Vorzugsaktien einer Aktiengesellschaft durch Beschluß der Generalversammlung die Hergabe eines Darlehns unter der Androhung auferlegt werden, daß diejenigen Vorzugsaktien, auf welche der verlangte Darlehnsbetrag innerhalb bestimmter Frist nicht gezahlt werde, zusammenzulegen seien, und zwar in der Weise, daß für je drei derselben eine Stammaktie von einem dem einer einzelnen Vorzugsaktie gleichkommenden Nominalbetrage ausgegeben werde?
Darf der Verkäufer im Falle des Art. 354 H.G.B. von dem Selbsthilfeverkaufe der Ware absehen und abstrakt Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern, weil der Käufer infolge freiwilligen Verkaufes seines Etablissements die Ware nicht weiter gebrauchte?
1. Ist der eine Postanweisung auf Grund eines Posteinlieferungsbuches annehmende Postbeamte verpflichtet, die Übereinstimmung des Buches und der Postanweisung in Ansehung der Adresse des Geldempfängers zu prüfen?
2. Ist die Postverwaltung, wenn eine solche Prüfung unterbleibt, und infolgedessen die Auszahlung des Geldes an eine andere als die im Einlieferungsbuche als Empfänger bezeichnete Person geschieht, dem Absender gegenüber schadensersatzpflichtig?
Welche Wirkung hat ein Vollindossament, das erteilt ist, damit der Indossatar einen Teil der Wechselsumme für eigene Rechnung, den anderen Teil für Rechnung des Indossanten beitreibe?
1. Zur Feststellung des Begriffes des Ladungsempfängers im fünften Buche des deutschen Handelsgesetzbuches.
2. Ist das Prokuraindossament beim Konnossement zulässig? Bedeutung des Zusatzes "nur zur Spedition" beim Indossament.