Haftung des Erwerbers eines Geschäftsanteils der Gesellschaft mit beschränkter Haftung für rückständige Stammeinlagen. Einreden aus dem Rechtsgeschäfte, das dem Erwerbe des Geschäftsanteils zugrunde liegt.
Erstreckt sich der Patentschutz auch auf solche Äquivalente, welche zur Zeit der Patentanmeldung bereits in öffentlichen Druckschriften beschrieben oder im Inlande offenkundig benutzt waren und welche bei verständiger Beurteilung als vom Schutzbereich ausgeschlossen angesehen werden konnten?
1. Begriff der Quittung im Sinne der Tarifnr. 10 Abs. 2 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909. 2. Sind nur solche Quittungen dem Reichsstempel unterworfen, welche zur Umgehung des Scheckstempels verwendet werden können?
Verstößt es gegen die guten Sitten, wenn sich ein Gläubiger, der sich, gleich den übrigen Gläubigern, mit dem Schuldner auf einen bestimmten Prozentsatz verglichen hat, hinterher vom Schuldner Zahlung des ganzen Restes seiner Forderung versprechen läßt? Rechte des Schuldners, der hierzu durch Drohung gezwungen worden ist, nach Ablauf der Anfechtungsfrist.
1. Zustellung von Anwalt zu Anwalt; Versehen bei Datierung des Empfangsbekenntnisses. 2. Ist der Rechtsweg zulässig, wenn eine Gemeinde von einer anderen auf Grund eines Vergleichs auf Zuschüsse zu den Volksschulkosten in Anspruch genommen wird?
Ist die Verwendung auf einen Ortsnamen deutender Worte ("Pilsener") bei der Bezeichnung nicht aus diesen Orten stammenden Bieres zulässig, wenn durch Zusätze, insbesondere durch Angabe der Braustätte, klar gestellt ist, daß hiermit nur eine Beschaffenheitsangabe gemeint ist?
Was ist unter Vermietung zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken im Sinne der Tarifst. 48 I Abs. 2 des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 30. Juni 1909 zu verstehen?