Unter welchen Voraussetzungen besteht eine Pflicht des körperlich Verletzten, sich auf Verlangen des Schadensersatzpflichtigen einer Operation zu unterziehen? Wirkung der Weigerung des Verletzten, sich hierauf einzulassen. Prozessuale Geltendmachung des Verlangens und der Weigerung.
Ist die Vorschrift des Abs. 5 Tarifst. 32 preuß. StempStG. vom 31. Juli 1895/30. Juni 1909 nur auf Beurkundung von Veräußerungen beweglicher Sachen oder auch nichtkörperlicher Vermögensgegenstände, wie Patentrechte, anzuwenden?
Dient die Anmietung von Räumen für die Bedürfnisse der Reichspostverwaltung gewerblichen oder beruflichen Zwecken im Sinne der Ermäßigungsvorschrift des Abs. 2 der Tarifst. 48 I, 1 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 30. Juni 1909?
Ist der Auftraggeber zur Zahlung des Mäklerlohns nur dann verpflichtet, wenn er beim Abschlusse des Vertrags sich bewußt gewesen ist, daß die vom Mäkler geleistete Tätigkeit für den Abschluß des Vertrags von ursächlicher Bedeutung war?
1. Verstößt es gegen die guten Sitten, wenn der Geschäftsherr bei Ausschreibung einer Submission ein ihm von einem Bewerber zur Prüfung überlassenes Probestück abzeichnet und die Zeichnung bekannt gibt?
2. Welches Rechtsverhältnis entsteht zwischen Geschäftsherrn und Bewerber durch Überlassung eines Probestücks?
Inwieweit hat der Versicherte eine Fahrlässigkeit seiner Angestellten, die den Schadensfall herbeigeführt haben, zu vertreten? Hat er sie insbesondere auf Grund von § 278 BGB. zu vertreten?