1. Sind im Sinne des Art. 304b Abs. 2 des Versailler Vertrags zu den Staatsangehörigen der alliierten und assoziierten Mächte auch frühere Reichsangehörige zu rechnen, die in einem vom Deutschen Reich an eine alliierte und assoziierte Macht abgetretenen Gebiete wohnen und Staatsangehörige dieser Macht geworden sind?
2. Schließt Art. 304b Abs. 2 des Versailler Vertrags den Rechtsweg aus oder beschränkt er nur die sachliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte?
3. Ist die deutsche Aufwertungsstelle für die Aufwertung der persönlichen Forderung zuständig, wenn das mit der Hypothek belastete Grundstück in dem durch den Versailler Vertrag an Polen abgetretenen Gebiete liegt? Ist in diesem Falle für die Aufwertung der persönlichen Forderung das deutsche Aufwertungsgesetz anwendbar?
Hat die Eintragung einer Forderung in ein Stadtschuldbuch die Loslösung der Forderung von ihrem bisherigen Schuldgrund mit rechtlicher Notwendigkeit zur Folge? Bedeutung der Eintragung einer Forderung in das Reichs- oder das preußische Schuldbuch.
1. Kann das Reichsgericht auf Grund von Art. 13 Abs. 2 RVerf. auch dann angerufen werden, wenn die landesrechtliche Vorschrift, über deren Vereinbarkeit mit dem Reichsrecht es entscheiden soll, schon den Gegenstand eines Rechtsstreits bildet?
2. Ist § 14 Abs. 8 des Landeswahlgesetzes für den Freistaat Sachsen in der Fassung vom 6. Oktober 1926 mit dem Reichsrecht vereinbar?
1. Nach welchem Recht ist eine Chartepartie zu beurteilen, die in London vom dortigen Agenten der englischen Reederei und dem der einem andern Staat angehörigen Befrachterin auf einem Vordruck der Baltic and White Sea Conference gezeichnet ist?
2. Zur Bedeutung der Konnossementsklausel "Freight and all conditions and exceptions as per Charter Party" für die Bestimmung des auf die Rechtsbeziehungen zwischen Verfrachter und Empfänger anzuwendenden Rechts. Inwieweit kann für diese Rechtsbeziehungen entgegen einer Konnossementsklausel, welche das den Frachtvertrag beherrschende Recht für maßgebend erklärt, das abweichende Recht des Bestimmungsortes in Betracht kommen?
1. Über die Wahrung der Frist zur Erhebung der Klage in § 5 des preußischen Tumultschadengesetzes vom 11. März 1850.
2. Unterliegt der Anspruch aus § 1 dieses Gesetzes der dreijährigen Verjährungsfrist des § 852 BGB.?
Kann für eine durch Verkehrshypothek gesicherte Forderung an einem andern Grundstück eine Sicherungshypothek unter der Bedingung bestellt werden, daß der Gläubiger aus der Verkehrshypothek nicht volle Befriedigung findet (Ausfall-Sicherungshypothek)?
1. Muß der Pächter eines landwirtschaftlichen Gutes, der nach dem Pachtvertrag alle das Gut betreffenden öffentlichen Lasten und Abgaben zu tragen hat, dem Verpächter, dem nach dem Vertrag nur die auf sein Einkommen aus dem Pachtgut zur Erhebung gelangenden "direkten Staatseinkommensteuern" zur Last fallen, den auf das Pachtgut entfallenden Teil der Reichsvermögensteuer ersetzen?
2. Über den Unterschied zwischen Vermögen- und Einkommensteuer?