1. Wann ist die nachträgliche Vergütung einer zunächst unentgeltlich übernommenen Dienstleistung als Schenkung aufzufassen?
2. Vermutung einer Schenkung zwischen Verwandten?
1. Ist § 828 Abs. 2 BGB. auch dann anwendbar, wenn der in Rede stehende Jugendliche als einer von mehreren "Beteiligten" im Sinne des § 830 in Betracht kommt, in deren Ansehung sich nicht ermitteln läßt, wer von ihnen den Schaden durch seine Handlung verursacht hat?
2. Unter welchen Voraussetzungen darf angenommen werden, daß ein über sieben Jahre alter Knabe bei Begehung einer schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht gehabt habe?
3. Ist § 829 BGB. auch in den Fällen des § 830 Abs. 1 anwendbar?
4. Behauptungs- und Beweislast in Beziehung auf § 829 BGB.
1. Steht dem von den Schiedsrichtern zugezogenen Sachverständigen ein Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und Gebühren gegen die Schiedsparteien zu? und haften diese als Gesamtschuldner?
2. Ist der Anspruch im ordentlichen Rechtswege zu verfolgen?
Ist die Revision zulässig, wenn zwar nach der Revisionsbegründungsschrift der Beschwerdegegenstand die Revisionssumme erreicht, dies aber nach den in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträgen und vorgetragenen Revisionsgründen nicht mehr der Fall ist?
Anfechtung einer Todeserklärung. Gegen wen ist die Anfechtungsklage zu richten, wenn ein Verschollener auf Antrag seines Abwesenheitspflegers für tot erklärt worden ist?
Versprechen eines technischen Angestellten, sich nach seiner Entlassung des Wettbewerbs zu enthalten, mit Verpfändung des Ehrenworts. Verstoß gegen die guten Sitten. Richtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts.
Seefrachtvertrag. Freizeichnung für nautische Fehler ("error of navigation"). Inwieweit fallen darunter Fehler des Maschinisten? Verschwenderisches Umgehen mit dem Kohlenvorrat.