1. Ist für die Ermittelung der Nutzungen nach § 26 preuß. Erbsch.-Steuer-Ges. vom 31. Juli 1895 ausschließlich der Zustand zur Zeit des Anfalls maßgebend?
2. Was ist unter einem zur sofortigen Wertermittelung nicht geeigneten Gegenstande im Sinne des § 25 das. zu verstehen?
Zur Auslegung des § 9 Abs. 3 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906. Begriff der im Inlande und der im Auslande zustande gekommenen Geschäfte im Sinne dieser Vorschrift.
Steht nach preußischem Rechte dem Pächter eines enteigneten Grundstücks, wenn das Enteignungsverfahren ohne Entschädigungsfestsetzungs-Beschluß beendet und die Fortsetzung des Verfahrens abgelehnt ist, zur Geltendmachung einer Entschädigungsforderung gegen den Unternehmer der ordentliche Rechtsweg offen?
1. Erlischt das gesetzliche Pfandrecht des Verpächters an den Früchten des Pachtgrundstücks, wenn der Pächter Grundstücke von mehreren Personen gepachtet hat und die Früchte eines Pachtgrundstücks auf ein Grundstück schafft, das er von einem anderen gepachtet hat?
2. Erlischt das Pfandrecht an Früchten auf dem Felde, die in Vollziehung eines Arrestbefehls gepfändet sind, dadurch, daß der Schuldner die Früchte aberntet und ausdreschen läßt?
Erfordert die Anfechtung aus § 11 Abs. 2 Nr. 1 Anf.Ges. auch den Nachweis, daß dem Rechtsnachfolger desjenigen, dem gegenüber die anfechtbare Handlung vorgenommen ist, zur Zeit seines Erwerbes bekannt war, sein Rechtsvorgänger habe von der Benachteiligungsabsicht des Schuldners Kenntnis gehabt?
Was ist unter den "ausgeschriebenen Einzahlungen" der Tarif-Nr. 1 Buchst. c Abs. 2 der Reichsstempelgesetze vom 14. Juni 1900 und vom 3. Juni 1906 zu verstehen?
Ist der Rechtsweg für den Entschädigungsanspruch des Grundeigentümers zulässig, dessen Grundstück durch die Gemeinde, ohne daß ein Enteignungsverfahren stattgefunden hätte, zum Bau einer Chaussee verwendet worden ist?
Kann der Reeder gegenüber einem auf einen deutschen Bestimmungshafen lautenden Konnossemente, das nicht vom Schiffer, sondern von einem anderen dazu ermächtigten Vertreter gezeichnet ist, einwenden, daß der Vertreter dabei seine Vollmacht durch Nichtbeachtung ihm erteilter beschränkender Anweisungen überschritten habe? Ist dieser Einwand insbesondere dann beachtlich, wenn die Vollmacht unter beschränkender Anweisung nicht vom Reeder selbst, sondern außerhalb des Heimatshafens vom Schiffer erteilt ist?
1. Gibt § 649 BGB. dem Besteller einen selbständigen Anspruch auf Gewährung des vom Unternehmer ersparten Betrages, mit dem gegen den Anspruch des Unternehmers auf die vertragsmäßige Vergütung aufzurechnen ist?
2. Auslegung der vor Fertigstellung des Werkes erfolgten Abtretung eines Teiles der Werklohnforderung.