Zur Auslegung des § 217 HGB. Bezieht sich Abs. 1 Satz 2 auch auf Ansprüche der Gesellschaft selbst? Was ist in diesem Satze unter "Zinsen" zu verstehen? Wann ist guter Glaube des Aktionärs gegeben?
Stellt ein bestimmtes Verhalten des Geschäftsherrn nur dann eine den Handlungsagenten zur fristlosen Kündigung berechtigende und von einem bestehenden Wettbewerbsverbote befreiende Vertragswidrigkeit dar, wenn es sich unmittelbar gegen die Person oder die wirtschaftlichen Interessen des Handlungsagenten richtet?
Ist der noch nicht eingetragene Eigenbesitzer eines gekauften und ihm bereits aufgelassenen Grundstücks berechtigt, die Widerspruchsklage aus § 771 ZPO. zu erheben, wenn nach Übergabe und Auflassung, aber noch vor der Eigentumsberichtigung für einen anderen im Wege der Zwangsvollstreckung eine Sicherungshypothek auf dem Grundstück eingetragen worden ist?
Besteht die in den Fällen der §§ 1164, 1173 Abs. 2, 1174, 1182 BGB. auf den Ersatzberechtigten übergehende Hypothek als Grundschuld, oder als Hypothek für die ursprüngliche Forderung, oder als Hypothek für die Ersatzforderung?
1. Erlischt die auf dem zwangsweise versteigerten Grundstück eingetragene, zum vollen Betrag in das geringste Gebot aufgenommene, vom Gläubiger an den Ersteher und von diesem an einen Dritten abgetretene Gesamthypothek auf den übrigen dafür haftenden Grundstücken?
2. Steht in diesem Falle dem Eigentümer der nicht versteigerten Grundstücke gegen die dingliche Klage des Zessionars eine Einrede zu?
Verstößt ein bewußtes Hinwirken darauf, daß ein Handlungsgehilfe die einem früheren Geschäftsherrn gegenüber eingegangene Konkurrenzklausel nicht einhält, gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb?
Kann der eine Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, der zugleich als Dritter mit der Gesellschaft im Vertragsverhältnis steht, einer Handlung des anderen Gesellschafters widersprechen, wenn sie sich gegen ihn selbst richtet?