1. Kann Befriedigung wegen Forderungen aus Börsentermingeschäften aus einer Sicherheit verlangt werden, die der Börsentermingeschäftsunfähige mit "seinem jeweiligen Guthaben" bei dem anderen Teile bestellt hat?
2. Die Gesellschaft mit beschr. Haftung und der Inhaber ihrer sämtlichen Geschäftsanteile.
Begriff der "Anlandungen" im Sinne des preußischen Wassergesetzes. Wem fällt das Eigentum an solchem Lande zu, das durch künstliche Anschüttungen in einem Wasserlauf entsteht? Wer wird Eigentümer einer Anlandung, die tatsächlich schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes entstanden, aber erst mit diesem Zeitpunkte privatrechtsfähig geworden ist?
Können letztwillige Verfügungen, die von Nichtehegatten in einem gemeinschaftlichen Testamente getroffen sind, als Einzeltestamente aufrecht erhalten werden?
1. Ist der Bereicherungsanspruch ausgeschlossen, wenn der Bereicherungskläger dasjenige, was der Bereicherungsbeklagte aufgeopfert hat, nicht in Natur zurückgewähren kann?
2. Kann der Bereicherungsbeklagte zum Ausgleiche für das von ihm Aufgeopferte auf einen Bereicherungsanspruch verwiesen werden, der ihm gegen einen Dritten erwachsen ist?
1. Bedeutung des vereinbarten Ausschlusses der Abtretung. 2. Handelt der Konkursverwalter des Zedenten gegen Treu und Glauben, wenn er sich dem Zessionar gegenüber auf den vereinbarten Ausschluß der Abtretung beruft?
1. Kann derjenige, an welchen der Eigentümer die angeblich zur Eigentümergrundschuld gewordene Sicherungshypothek unter deren Umwandelung in eine Verkehrshypothek abgetreten hat, sich auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs berufen, wenn der abtretende Eigentümer nicht als Gläubiger im Grundbuch eingetragen, wohl aber die Umwandelung der als Grundschuld auf den Eigentümer übergegangenen Hypothek in eine Hypothek für eine Darlehensforderung im Grundbuche vermerkt ist?
2. Kommt der öffentliche Glaube des Grundbuchs nur dem Erwerber zustatten, der im Vertrauen auf die Richtigkeit des Grundbuchs erworden hat?
Bleibt in Preußen ein von der Gemeinde zum Zwangsversteigerungsverfahren angemeldeter Straßenanliegerbeitrag, der in das geringste Gebot nicht aufgenommen worden ist, gegenüber dem Ersteher des Grundstücks als Grundstücksbelastung bestehen?