Welche Bedeutung hat bei der Versicherung gegen Einbruchsdiebstahl der Umstand, daß vor Auszahlung der Entschädigung, aber nach vertragsmäßig erfolgter Schadensfeststellung die gestohlenen Sachen wieder herbeigeschafft werden?
Was bedeuten in der Anmerkung in Abs. 5 der Tarifst. 25 zu a des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 30. Juni 1909 die Worte "Anlage- und Betriebskapital" der Zweigniederlassung?
Erhöhung des Grundkapitals einer im Stempelauslande sitzenden Bank, die zum Zwecke der Errichtung inländischer Zweigniederlassungen erfolgt.
1. Sind in solchem Falle aus der Anmerkung in Abs. 5 der Tarifst. 25 zu a des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895/30. Juni 1909 der Stempel für die Errichtung der Zweigniederlassungen einerseits und der Stempel für die Erhöhung des Grundkapitals anderseits nebeneinander zu erheben?
2. Darf bei der Versteuerung dieser Kapitalerhöhung das "Anlage- und Betriebskapital" der neuen Zweigniederlassungen als Grundlage für die Berechnung der Steuer mit herangezogen werden?
1. Sind Abdeckereigerechtigkeiten, welche vor dem 1. Januar 1900 ein Grundbuchblatt erhalten haben, in Preußen auch jetzt noch als unbewegliche Sachen anzusehen?
2. Besteht auch für Rechte, die auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen als unbewegliche Sachen anzusehen sind, der ausschließliche Gerichtsstand der belegenen Sache? Wie bestimmt sich die Zuständigkeit des Gerichts, wenn sich der Bezirk des Rechtes über mehrere Gerichtsbezirke erstreckt?
Welche Bedeutung hat es, wenn ein Grundstückskäufer, der dem Verkäufer mit dem Grundstück eine Restkaufgeldhypothek bestellt, sich gleichzeitig verpflichtet, diese im Falle der Zwangsversteigerung auszubieten?
Kann ein Beamter wegen fahrlässiger Verletzung einer Amtspflicht in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte eine früher vorhandene Möglichkeit, auf andere Weise Ersatz zu erlangen, versäumt hat?
Ist in Preußen den Lehrern an staatlichen höheren Schulen diejenige Zeit auf die pensionsfähige Dienstzeit anzurechnen, während deren sie nach der Beendigung einer Hilfslehrertätigkeit an einem staatlichen Gymnasium ohne Beschäftigung zur Verfügung des Provinzialschulkollegiums gestanden haben?
Zur Frage der Aufrechnung gegenüber Einlageforderungen einer Gesellschaft m. b. H. Unterschied zwischen den Aufrechnungsverboten des Abs. 2 und des Abs. 3 des § 19 GmbHG.