Schürfrecht in Deutsch-Südwestafrika. Hat der Fiskus ein Einziehungsrecht oder einen Schadensersatzanspruch, wenn aus Feldern, die innerhalb eines Sperrgebiets oder im Bergfreien liegen, von jemand Mineralien weggenommen worden sind?
1. Verhältnis des Art. 82 zu Art. 163 EG. z. BGB. 2. In welchem Umfange bleiben nach Art. 82 EG. z. BGB. die Vorschriften der Landesgesetze über die Verfassung solcher Vereine unberührt, deren Rechtsfähigkeit auf staatlicher Verleihung beruht? Bedeutung des Art. 89 Nr. 1c preuß. AG. z. BGB.
Bildet das Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873 auch insoweit revisibles Recht, als es durch Art. I Abs. 2 des Gesetzes, betr. die Rechtsverhältnisse der Beamten und Lehrer, vom 23. Dezember 1873 (GBl. für Elsaß-Lothringen S. 479) für die Landesbeamten von Elsaß-Lothringen eingeführt ist?
1. Ist die Bestimmung eines Mietvertrags, nach der im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung des Mietzinses für einen Termin dem Vermieter das Recht der einseitigen Aufhebung des Vertrags zusteht, dahin auszulegen, daß ihm dieses Recht auch im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung eines Teiles des Mietzinses zustehen soll?
2. Liegt in diesem Falle in der Annahme einer Teilzahlung ein Verzicht des Vermieters auf das Recht zur Aufhebung des Vertrags?
Begründet der Verzicht des Berechtigten auf den ihm vermachten Nießbrauch dessen Erlöschen im Sinne des § 18 Abs. 2 des Reichserbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906?
1. Über die allgemeinen Voraussetzungen der Klage auf Unterlassung künftiger Beeinträchtigungen, insbesondere auf Unterlassung der weiteren Verbreitung beleidigender Tatsachen.
2. Ist der Satz, daß eine Klage auf Unterlassung wegen unerlaubter Handlung der Regel nach nicht gegeben ist1, wenn die zu untersagende Handlung durch ein Strafgesetz unter öffentliche Strafe gestellt ist, auch auf die Fälle zu erstrecken, in welchen die Verfolgung der Straftat nur im Wege der Privatklage stattfindet?
3. Bestimmte Umgrenzung des auf die Unterlassungsklage auszusprechenden Verbots in der Urteilsformel.
1. Ist im Falle des § 187 ZPO. die Zustellung der Klageschrift oder nur die Zustellung der darin enthaltenen Ladung als bewirkt anzusehen?
2. Verletzung der Vorschriften über Ersatzzustellung.
Welche Bedeutung hat es, wenn 1. die satzungsmäßige Vorschrift, wonach Namensaktien nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden dürfen, oder
2. die dem Aktionär in der Satzung auferlegten Nebenleistungen in der Aktienurkunde nicht erwähnt sind?