1. Ist die auf die Nichtigkeitserklärung der Ehe von einem Ehegatten (bezw. von dem Kurator eines geistesschwachen Ehegatten) erhobene Klage überhaupt vererblich und kann sie auch von einem einzelnen Miterben reassumiert werden?
2. Gehören der Mangel der Dispositions- und Willensfähigkeit und die Erschleichung des Dispenses vom Aufgebote durch unwahre Angaben zu den öffentlichen oder privaten Ehehindernissen?
Ist der Kurator eines Wahnsinnigen oder Schwachsinnigen berechtigt, in dessen Namen ohne Rücksicht auf dessen eigenen Willen eine Klage auf Ungültigkeitserklärung der von dem Kuranden in willensunfähigem Zustande eingegangenen Ehe anzustellen?
Ist bei Verträgen in betreff des auf dieselben anzuwendenden örtlichen Rechtes in erster Linie der Erfüllungsort, oder der (ausdrücklich oder stillschweigend ausgesprochene) Wille der Kontrahenten entscheidend?
Ist eine Kündigung, wenn der Einklagung der gekündigten Forderung noch eine die Klage zur Zeit ausschließende Einrede entgegensteht, wirksam?
Auslegung eines Vertrages gegen den Wortlaut desselben.
1. Tragen nach gemeinem Rechte die Nutzungsbefugnisse an einer Gemeinheit (Allmende) stets den Charakter eines jus in re aliena an sich?
2. Ist gemeinrechtlich die Berechtigung der bei dem Pfanddeichsysteme Deichpflichtigen, die zur Unterhaltung ihrer Deichstrecken erforderliche Erde aus einer Gemeinheit zu entnehmen, juris publici, sodaß nicht auf dieselbe verzichtet werden kann?
3. Ist grundsätzlich unter zwei möglichen Auslegungen eines Gesetzes schlechthin diejenige ausgeschlossen, bei welcher das Gesetz gegen einen Grundsatz der Verfassung verstoßen würde?
4. Hat der Richter einem Akte der gewöhnlichen Gesetzgebung die Rechtsverbindlichkeit abzusprechen, wenn derselbe mit einem Grundsatze der Verfassung im Widerspruche steht?
Besteht nach den Grundsätzen des gemeinen Rechtes in außerkontraktlichen Verhältnissen eine allgemeine Verpflichtung zum Ersatze verursachten Schadens nur im Falle des Dolus oder auch im Falle der Culpa?
Entsteht dadurch, daß von den einen öffentlichen Hafen benutzenden Schiffen ein Hafengeld erhoben wird, ein Vertragsverhältnis zwischen den Rhedern und dem Eigentümer des Hafens, kraft dessen der letztere verpflichtet ist, in dem Hafen die Schiffahrtsanstalten in gehörigem Stande zu erhalten?