1. Kann die Zulässigkeit der Berufung noch in der Revisionsinstanz wegen Verspätung auf Grund einer Urteilszustellung bestritten werden, welche nach dem Sitzungsprotokolle und dem Thatbestande des Berufungsurteiles bei der Verhandlung nicht geltend gemacht worden ist?
2. Wird der Lauf der Berufungsfrist durch die Urteilszustellung an den Anwalt zweiter Instanz eröffnet, welcher sich aus Anlaß einer früheren für wirkungslos erklärten Berufung bereits als Prozeßbevollmächtigten des Gegners bestellt hatte?
Kann ein Vertrag, in welchem sich mehrere Personen gemeinschaftlich einem Dritten zu einer einheitlichen Leistung verpflichtet haben, für die verschiedenen Verpflichteten je nach ihrem Verständnis der Vertragsbestimmungen und ihrer dementsprechenden Willensmeinung einen verschiedenen Inhalt haben? Ober ist der Vertrag einheitlich so zu verstehen, wie er natürlicherweise von jedem aufzufassen war? Inwiefern kommt es hierbei auch auf den Willen des Berechtigten an?
Kann der Beamte unter besonderen Umständen wegen seiner Überlastung von jedem Verschulden daran entlastet sein, daß er auf die Führung seines Amtes nicht die genaueste Aufmerksamkeit verwendet?
1. Zur Anwendung des § 629 Abs. 1 Nr. 2 HGB. 2. Muß sich der Befrachter, dem nach dem Frachtvertrage mehrere Bestimmungshäfen zur Wahl stehen, vom Verfrachter auf einen bestimmten weniger gefährdeten Hafen verweisen lassen?
1. Gewähren die Vorschriften der §§ 892, 893 BGB. Schutz auch gegenüber persönlichen Ansprüchen des nicht eingetragenen Berechtigten, insbesondere wegen Verletzung des Eigentums gemäß § 823?
2. Stellt sich eine mit einem Parzellierungsvertrage verbundene Vollmacht zur Übertragung des Besitzes und der Nutzung an die Käufer der Trennstücke als ein Rechtsgeschäft dar, das eine Verfügung über das Recht enthält?
Ist es bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften möglich, den Mitgliedern im Wege der Satzungsänderung Leistungspflichten aufzuerlegen, die weder im Gesetze noch in der Satzung vorgesehen sind?
Haftet der Hauseigentümer für die Sicherheit des Zuganges zu den in seinen Baulichkeiten befindlichen Schornsteinen dem Bezirksschornsteinfeger sowohl aus § 823 BGB. als aus Vertrag?