1. Ist nach Erhebung des Widerspruchs gegen einen Zahlungsbefehl die Umwandlung des auf sofortige Zahlung gerichteten Anspruchs in einen betagten oder bedingten im ordentlichen Verfahren um deswillen unzulässig, weil ein solcher Anspruch im Mahnverfahren nicht zulässig gewesen sein würde?
2. Ist der Gläubiger an das Versprechen, den Schuldner bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses in Ruhe zu lassen, auch gebunden, wenn der Schuldner vor dem Eintritt des Ereignisses die Gültigkeit der Forderung bestreitet?
3. Bildet die Übernahme einer Bürgschaft eine Schenkung des Bürgen an den Gläubiger, wenn sie ohne Gegenleistung des Gläubigers erfolgt?
Sind die Ansprüche aus § 16 UnlWG. auch dann noch gegeben, wenn die Bezeichnung eines gewerblichen Unternehmens oder einer Druckschrift, die ursprünglich eine besondere, sie von anderen Unternehmungen oder Druckschriften unterscheidende war, im Laufe der Zeit zu einer reinen Gattungsbezeichnung geworden ist und die Unterscheidungskraft verloren hat?
Ist dem Antrag auf Erlassung eines Anerkenntnisurteils auch dann stattzugeben, wenn er erst nachträglich auf Grund eines in einer früheren mündlichen Verhandlung abgegebenen Anerkenntnisses gestellt wird und die Parteien inzwischen über den Anspruch streitig verhandelt haben?
Zeitweise Verhinderung des Rechtsanwalts; Bestellung eines bei demselben Gerichte zugelassenen anderen Rechtsanwalts zum Vertreter. Was ist erforderlich, damit Zustellungen an einen solchen Vertreter erfolgen können?
Kommt für die Anfechtung des Pfändungspfandrechts die Kenntnis des pfändenden Gerichtsvollziehers von der Zahlungseinstellung des Schuldners oder von dem Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens im Sinne des § 30 KO. in Betracht?
1. Abfindung des unehelichen Kindes mit dem Pflichtteilsbetrage nach § 1712 Abs. 2 BGB.
2. Steht das Recht zur Abfindung dem Erben zu, auch wenn für den Nachlaß ein Testamentsvollstrecker ernannt ist?
3. Verhältnis des dem unehelichen Kinde zustehenden Anspruchs auf den Pflichtteilsbetrag zu den Ansprüchen der wirklichen Pflichtteilsberechtigten.
1. Kann die aktienrechtliche Anfechtungsklage auf Verletzung der Vorschrift über rechtzeitige Auslegung der der Generalversammlung zu unterbreitenden Vorlagen gestützt werden?
2. Setzt die Anfechtungsklage den Nachweis eines rechtlichen Zusammenhanges zwischen der Gesetzes- oder Satzungsverletzung und dem anzufechtenden Beschlusse voraus?
3. Ist das Minderheitsrecht auf Vertagung der Generalversammlung nur dann gegeben, wenn die Bemängelung eines Bilanzpostens die Bilanz als solche betrifft, oder auch dann, wenn geltend gemacht wird, daß der Posten bei richtiger Geschäftsführung nicht entstanden wäre?