Kann bei der Verpfändung eines Rechtes dem Gläubiger sogleich die Befugnis rechtsgültig eingeräumt werden, das Recht nach Eintritt der Fälligkeit selbst zu verkaufen?
Findet auf eine der preußischen Stempelsteuer unterliegende Urkunde, in welcher die Gültigkeit des beurkundeten Geschäfts von der Genehmigung eines Dritten abhängig gemacht ist, der § 3 Abs. 2 oder der § 16 Abs. 3 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 30. Juni 1909 Anwendung?
1. Die Voraussetzung der Wegeunterhaltungspflicht in § 6 Abs. 2 des Telegraphenwege-Gesetzes vom 18. Dezember 1899 (RGBl. S. 705).
2. Überwiegende Beteiligung des Wegeunterhaltungspflichtigen am Unternehmen durch Darlehensgewährung im Sinne dieser Vorschrift.
Kann im Sinne des § 6 Abs. 2 des Telegraphenwege-Gesetzes vom 18. Dezember 1899 (RGBl. S. 705) eine Anlage von elektrischen Vorortbahnen auch dann als einheitlich angesehen werden, wenn die Bahnen nicht ausschließlich auf öffentlichen Wegen, sondern streckenweise auf eigenem Bahnkörper verlaufen?
Ist eine Bürgschaftsleistung des Wegeunterhaltungspflichtigen geeignet, eine überwiegende Beteiligung im Sinne des § 6 Abs. 2 des Telegraphenwege-Gesetzes vom 18. Dezember 1899 (RGBl. S. 705) darzustellen? Entscheidender Zeitpunkt der Beteiligung.
Darf die aus Verwertung österreichischen Grundbesitzes entstandene Geldforderung des inländischen Gemeinschuldners zur inländischen Konkursmasse gezogen werden? Finden die Vorschriften der deutschen Konkursordnung auf eine ausländische Forderung des inländischen Gemeinschuldners Anwendung, wenn die Leistung im Inlandgebiete zur Ausführung gebracht wird?
1. Auftragwidrige Handlungen des Beauftragten. 2. Bedeutung allgemeiner Weisungen über die Verwendung eingenommener Geldbeträge, die im Auftragsverhältnis der Auftraggeber dem Beauftragten erteilt. Befreien sie diesen von den Verpflichtungen der Rechenschaft und der Herausgabe?
Ist ein von einem bevollmächtigten Vertreter auf der Reise abgeschlossener Verkauf durch diesen selbst dem Käufer zu bestätigen, oder entspricht es der Handelssitte, daß die Bestätigung von dem verkaufenden Handlungshaus unmittelbar dem Käufer zugesandt wird?