Genügt die bei der Bestimmung einer Nachfrist abgegebene Erklärung, daß der Erklärende sich für den Fall des Ablaufs der Frist den Rücktritt vorbehalte, der Vorschrift des § 326 Abs. 1 BGB.?
Verstößt es gegen die guten Sitten, wenn sich ein Theaterunternehmer im Bühnenvertrag ausbedingt, daß er einseitig zur Verlängerung des Vertrags berechtigt sein soll?
Zu der Frage, ob der Verkäufer eines notwendigen Gegenstandes des allgemeinen Bedarfs die Lieferung der vollen verkauften Mengen verweigern darf, weil das Interesse der Allgemeinheit die gleichmäßige Verteilung seiner Vorräte unter seine Kundschaft gebiete.
1. Darf eine Genossenschaft, deren Zweck die Gewährung von Darlehen an die Genossen ist, in der Satzung und in den Darlehnsverträgen bestimmen, daß die Darlehen im Falle des Austritts des Genossen vorzeitig gekündigt werden können?
2. Ist die Wirksamkeit des Austritts von der Rückzahlung des Darlehens abhängig?
1. Muß eine öffentliche Sparkasse, die als Hypothekengläubigerin die Zwangsversteigerung des Pfandgrundstücks wegen rückständiger Zinsen beantragt hat, den Schuldner, der die Versteigerung durch Zahlung der beizutreibenden Summe abwenden will, sich aber über die Höhe der Summe im Irrtum befindet, hierüber aufklären?
2. Haftet die Sparkasse wegen der Nichterfüllung dieser Verpflichtung durch ihre Beamten nach § 278 BGB. oder -- in Preußen -- nach dem Gesetze vom 1. August 1909 über die Haftung des Staates für Amtspflichtverletzungen von Beamten?
3. Haftet der Sparkassenbeamte für die Unterlassung der Erfüllung nach § 839 BGB.?
4. Tritt die Haftung der Sparkasse und ihrer Beamten auch dann ein, wenn der Beamte den Irrtum des Schuldners über die Höhe der beizutreibenden Summe zwar nicht erkannt hat, aber bei Anwendung pflichtmäßiger Sorgfalt hätte erkennen müssen?
5. Zur Anwendung des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. in dem Falle, wenn der andere Ersatzpflichtige gegen den Beamten seinen Rückgriff nehmen kann.
1. Was ist unter dem unbefugten Gebrauch eines Namens in § 12 BGB. zu verstehen?
2. Kann ein Mitglied einer Gesellschaft m. b. H. eine Klage wegen Kreditgefährdung der Gesellschaft erheben?
3. Rechtsschutzbedürfnis für die vorbeugende Unterlassungsklage, wenn die Unterlassung von Handlungen gefordert wird, die schon durch das Strafgesetz einem jeden verboten sind. Einfluß der Verjährung der strafbaren Handlung oder des Ablaufs der Antragsfrist.
4. Kann eine Ehrverletzung durch irrtümliche tatsächliche Aufstellungen in einem zum Zwecke wissenschaftlicher Belehrung geschriebenen Buche begangen werden?
5. Liegt eine Ehrverletzung wider besseres Wissen deshalb vor, weil der Beschuldigte zum Zwecke gütlicher Einigung vor dem Rechtsstreit und während des Rechtsstreits erklärt hat, er sei zu der "Ansicht" gekommen, daß die behauptete Tatsache unrichtig sei?