Wann beginnt die Verzinsung des Aufwertungsbetrags einer abgetretenen Grundschuld zugunsten des früheren Gläubigers, wenn die Grundschuld nicht auf den neuen Gläubiger umgeschrieben ist?
1. Inwieweit ist ein Rechtsanwalt bei Wahrnehmung der Rechte seines Vollmachtgebers zur Rücksichtnahme auf Belange des Prozeßgegners verpflichtet?
2. Unterliegen Forderungen, die zum Gesellschaftsvermögen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft gehören, der Reparationshypothek?
1. Zum Begriff der Unverzüglichkeit der Irrtumsanfechtung. 2. Kommt es auch auf den Irrtum des Kommittenten an, wenn ein vom Kommissionär mit einem Dritten abgeschlossener Kaufvertrag vom Kommissionär und vom Kommittenten wegen Irrtums angefochten wird?
1. Sind Subjekte des deutschen Privatfürstenrechts nur die ehemals reichsunmittelbaren und reichsständischen oder auch die ihnen durch die Deutsche Bundesakte und die Wiener Kongreßakte gleichgestellten Häuser?
2. Über das Recht der Ebenbürtigkeit nach gemeinem Privatfürstenrecht und Hausrecht.
3. Kann autonomes Hausrecht auch in einer Fideikommißstiftungsurkunde gesetzt werden?
4. Ist zu einer Zustiftung von Gegenständen des freien Vermögens zum Hausvermögen die Zustimmung der Anwärter erforderlich?
5. Welche Folgen hat das Fehlen der Zustimmung von Anwärtern zu einem Hausgesetz?
Ist im Falle der Abtretung einer Eigentümergrundschuld und ihrer Umwandlung in eine Darlehenshypothek die Abtretung mit der Umwandlung und der Ausstellung der Schuldverschreibung als ein rechtlich einheitliches Geschäft anzusehen?
1. Muß das Reichsgericht die Parteien hören, bevor es seine Absicht erklärt, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden?
2. Kann das Reichsgericht diese Absicht später wieder ändern?
3. Sind schriftliche Äußerungen der Parteien nur beachtlich, wenn sie von einem beim Reichsgericht zugelassenen Rechtsanwalt gemacht werden?
4. Welche Mindestanforderungen sind an den Beitrittsschriftsatz eines Nebenintervenienten zu stellen?