Kann einem Hypothekengläubiger, der den in der Zwangsversteigerung ausgefallenen Teil seiner Forderung beitreibt, vom Schuldner entgegen gehalten werden, er handele arglistig, weil er mit Rücksicht auf den höheren Wert des ihm zugeschlagenen Grundstücks befriedigt sei? Ist der Grundsatz der Vorteilsausgleichung hier anwendbar?
Muß sich ein Hypothekengläubiger, der in der Zwangsversteigerung ausgefallen ist und seinen früheren Beauftragten, von dem er durch unrichtige Angaben zur Beleihung des Grundstücks bestimmt worden war, auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, den ihm aus der Erstehung des Grundstücks erwachsenden Vorteil anrechnen lassen?
Liegt in der Entscheidung, durch welche die Klage wegen einer hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung abgewiesen wird, zugleich eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über das Erlöschen der Gegenforderung durch Aufrechnung?
Ist der schuldrechtliche Vertrag, durch welchen die Vereinigung zweier Aktiengesellschaften vereinbart wird (Verschmelzungsvertrag), als Beurkundung der Übertragung von Grundstückseigentum anzusehen?
1. Kann im Gründungsvertrag einer Gesellschaft m. b. H. unter Zustimmung aller Gesellschafter rechtswirksam vereinbart werden, daß der Geschäftsanteil eines Gesellschafters mit dessen Tode nicht seinen Erben sondern Dritten zustehen soll?
2. Unter welchen Umständen ist der Widerruf einer solchen Bestimmung anzunehmen?
Kann der Vorstand einer eingetragenen Genossenschaft eines seiner Mitglieder zur Vornahme von Rechtsgeschäften für die Genossenschaft bevollmächtigen? Ist, wenn von mehreren Vorstandsmitgliedern je zwei zur Vertretung der Genossenschaft berechtigt sind, das zu bevollmächtigende Mitglied von der Mitwirkung bei der Vollmachtserteilung ausgeschlossen?
Wird der Schuldner, bei welchem ausländische, ihm nicht gehörige Banknoten im Arrestwege gepfändet sind, Eigentümer des Erlöses, den der Gerichtsvollzieher durch Umwechselung der Noten erhält?