1. Hat die Novelle vom 30. Mai 1908 etwas daran geändert, daß der Wechselprotest unter Umständen den Vermerk enthalten muß, ein Geschäftslokal sei nicht zu ermitteln gewesen? Wann ist dieser Vermerk erforderlich?
2. Wirkung einer im Akzept angegebenen Zahlstelle. Liegt eine Zahlstellenangabe auch dann vor, wenn die Wohnung des Bezogenen in der Adresse erwähnt wird?
Zum Austrittsrechte der Genossen. Ist es zulässig, daß Mitglieder einer Produktivgenossenschaft sich für den Fall des Austritts aus der Genossenschaft zur Enthaltung vom Wettbewerbe verpflichten?
Haften zwei Rechtsanwälte, die sich zur gemeinschaftlichen Ausübung des Anwaltsberufs verbunden haben, als Gesamtschuldner für den Schaden, der durch Verschulden des einen von ihnen der Partei erwachsen ist, wenn diese mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beide betraut hatte?
1. Schafft ein Urteil, durch das ein Beschluß der Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft m. b. H. auf Klage eines Gesellschafters für nichtig erklärt wird, nur zwischen den Parteien Rechtskraft, oder wirkt es auch für und gegen die Gesellschafter, die nicht Parteien sind?
2. Welche Wirkungen entstehen, wenn die Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft m. b. H. beschlossen und in das Handelsregister eingetragen, später aber der Beschluß auf Klage eines Gesellschafters für nichtig erklärt wird?
Erwirbt der Ersteher durch den Zuschlag auch an solchen Grundstücksflächen das Eigentum, die irrtümlich auf dem Grundbuchblatte des Schuldners, gleichzeitig aber auf dem Grundbuchblatte des wahren Eigentümers verzeichnet sind, wenn in der Terminsbestimmung ohne Erwähnung der doppelten Eintragung das Grundstück nur nach dem Grundbuchblatte des Schuldners bezeichnet ist?
Geht die Gefahr des Unterganges der verkauften Sache auch dann mit der körperlichen Übergabe auf den Käufer über, wenn sich der Verkäufer das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten hat?
Irrtum des Ausfallsbürgen über die Höhe des zu erwartenden Ausfalls. Ausschluß der Anfechtung nach § 119 BGB. bei Willenserklärungen, die auf zweifelhaften Schätzungen, Annahmen u. dgl. beruhen. Irrtum im Beweggrunde. Irrtum über den Erklärungsinhalt.
Ist der Anschaffungsstempel zu erheben, wenn der Zeichner der bei der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft auszugebenden jungen Aktien vor Eintragung der Erhöhung in das Handelsregister und vor Auslieferung der Aktien an ihn die Aktiengesellschaft gegen Entgelt "ermächtigt", über die Aktien in ihrem eigenen Namen zu verfügen, und die Aktiengesellschaft diese Ermächtigung annimmt?
Kann die geschiedene Frau von ihrem früheren Ehemanne Schadensersatz mit der Behauptung verlangen, daß er sie durch ehewidriges Verhalten an der Gesundheit geschädigt habe, oder ist sie auf den Unterhaltsanspruch aus § 1578 beschränkt?