Wer ist als versichert anzusehen, wenn der Cif-Verkäufer die Güter für Rechnung wen es angeht versichert? Was ist unter "Nehmung" und "Aufbringung" im Sinne von §§ 101, 116 der Hamb. Allg. SeeVers.B. zu verstehen?
Ist die Auslieferung der auf die abandonierten Gegenstände sich beziehenden Urkunden, insbesondere der Konnossemente, eine Bedingung der Geltendmachung des Abandons?
1. Gilt der einer armen Partei bestellte Pflichtanwalt schon mit der Bekanntgabe des Zuordnungsbeschlusses an den Gegner als legitimierter Zustellungsempfänger im Sinne des § 176 ZPO.?
2. Ist eine Zustellung an die arme Partei selbst, welche dem ihr beigeordneten, später zum Heeresdienst einberufenen Pflichtanwalt die erteilte Prozeßvollmacht entzogen hat, rechtswirksam?
Bedeutung der von dem Versicherer übernommenen Bürgschaft für die Havereibeiträge. Kann der Versicherte daraufhin verlangen, daß der Versicherer die Güter freimacht von der Haftung für Kosten, die den Grund einer Havereiforderung bilden können? Ist der Versicherer überhaupt für den Wert der Güter haftbar, wenn sie dem Versicherten infolge der Nichtzahlung solcher Kosten verloren gehen?
Ist das Recht des Nacherben auf das dem Vorerben bei der Auseinandersetzung mit seinen Miterben auf seinen Erbteil zugeteilte Bruchteilseigentum am Nachlaßgrundstück auch dann einzutragen, wenn der Vorerbe dafür auch die aus dem Nachlaßgrundstücke lastenden Hypotheken als Selbstschuldner übernommen hat?
Sind Maschinen, die auf einem Grundstücke lagern und dem Betriebe eines Dampfschneidewerks zu dienen bestimmt sind, Zubehör des Grundstücks, schon bevor ein für den Betrieb des Schneidewerks dauernd eingerichtetes Gebäude fertiggestellt ist?
Verstößt eine Deutsche gegen die guten Sitten durch die Annahme von Geldern, die ihr im Oktober 1914 ihr Verlobter, ein englischer Staatsangehöriger, aus seinem in Deutschland befindlichen Geschäftsvermögen zur Bestreitung ihres Unterhalts und zur Beschaffung der Aussteuer einhändigt, wenn der ihr bekannte Hauptzweck der Zuwendung war, die Gelder dem erwarteten Zugriffe der deutschen Regierung zu entziehen?
1. Zur Deckung welchen Interesses ist im Zweifel die Seeversicherung des Cif-Verkäufers für Rechnung wen es angeht bestimmt?
2. Kann der Eintritt der Konfiskationsgefahr, wenn sie demnächst zur Nehmung und Kondemnation führt, der Nehmung gleich geachtet werden? Unterschied zwischen Nehmung und Anhaltung?
1. Ist die Vorschrift des § 1165 sinngemäß auch auf den Fall des § 1173 Abs. 2 BGB. anzuwenden?
2. Ist im Sinne des § 1164 BGB. der Vollstreckungsschuldner im Verhältnis zum Ersteher dessen Rechtsvorgänger?