1. Grenzen der Rechtskraftwirkung eines Urteils gegenüber demjenigen, dem der Streit verkündet worden ist.
2. Welche Grundsätze sind bei Prüfung der Frage anzuwenden, ob im Einzelfalle die für die Errichtung von Testamenten gegebenen Formvorschriften beobachtet sind?
3. Unter welchen Voraussetzungen ist die gemäß § 2244 Abs. 2 BGB. dem Testament als Anlage beigefügte Übersetzung als Teil des Protokolls anzusehen?
1. Kommt es für den Umfang des Zeichenschutzes darauf an, daß das eingetragene Zeichen ein sog. Defensivzeichen ist? Beschränkt sich der Umfang dieses Schutzes auf den des Hauptzeichens oder ist § 20 WZG. uneingeschränkt anwendbar?
2. Verwechslungsfähigkeit bei sog. schwachen Zeichen.
Eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Ist eine Beitrittserklärung wirksam, die dem § 15 Abs. 1, nicht aber dem § 120 des Gesetzes, betr. die Erwerbs- und Wirschaftsgenossenschaften, vom 20. Mai 1898 entspricht?
1. Kann bei der Seeversicherung der Beweis des Totalverlustes nur durch urkundliche Belege geführt werden?
2. Zur Frage der Zahlungspflicht des Seeversicherers, wenn eine gekaufte Ware total verloren geht, ehe der versicherte Käufer, z. B. infolge Zahlungsverbots, den Kaufpreis entrichten kann.
Zur Anwendung des § 178 des Versicherungsvertragsgesetzes vom 30. Mai 1908 auf Versicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 1910 abgeschlossen, dann aufgekündigt und nach dem 1. Januar 1910 wieder in Kraft gesetzt sind.
1. Über den Umfang der Offenbarungspflicht und Verschulden beim Vertragsschluß.
2. Stillschweigende Garantieübernahme bei Lieferungsverträgen hinsichtlich des Inhalts der erforderlichen Deckungsgeschäfte zur Ermöglichung der Lieferung. Bedeutung der Klausel "Lieferungsmöglichkeit vorbehalten".