1. Verkaufsangebot mit Bindung auf bestimmte Zeit und mit der Abmachung, daß ein auf den Kaufpreis anzuzahlender Betrag bei Nichtannahme des Angebots als Entgelt für die Bindung des Antragenden verfällt. Kann der Antragsempfänger die Anzahlung zurückfordern, wenn er an der Annahme durch Umstände gehindert wurde, die er nicht zu vertreten braucht?
2. Sind in solchem Falle auch die Grundsätze vom uneigentlichen Strafgedinge anwendbar?
1. Sind Verbandstoffe Arzneimittel im Sinne des § 376 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung?
2. Darf eine Krankenkasse für den Bezug der Kassenmitglieder aus einer Apotheke die vorherige Abstempelung der ärztlichen Verordnung durch die Kasse vorschreiben?
3. Stellt die Befugnis der Kassenmitglieder zum Bezug aus einer Apotheke ein Rechtsverhältnis zwischen Apotheke und Kasse dar?
1. Ist das Revisionsgericht, wenn ein Notar wegen Amtspflicht- und wegen Vertragspflichtverletzung verurteilt ist, trotz Fehlens der Revisionssumme zur Nachprüfung der Vertragshaftung befugt?
2. Amtspflicht des beurkundenden Notars zur Belehrung der Beteiligten. Haftet der Notar wegen Verletzung dieser Pflicht auch einem Dritten, in dessen Interesse die Beurkundung erfolgen sollte?
3. Zur Auslegung des § 2271 Abs. 2 BGB.
1. Schadensersatz wegen Patentverletzung. Hat der Verletzte, wenn er den ihm entgangenen Gewinn geltend macht, von vornherein die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die sein Patent verletzenden Lieferungen ohne die Patentverletzung tatsächlich ihm selber zugefallen sein würden?
2. Wie ist der Schaden zu bemessen, wenn der Verletzte Schadensersatz aus dem Gesichtspunkte der Lizenzgebühr geltend macht?
1. Ausschluß der Rückforderung des Geleisteten nach § 814 BGB. Auf wessen Kenntnis kommt es an, wenn bei der Zahlung einer Nichtschuld mehrere Personen zusammengewirkt haben?
2. Zur Anwendung des § 817 BGB.
Gehört ein in der Rechnungsstelle eines Postscheckamtes tätiger Postbeamter zu den Beamten, die in einem reichsgesetzlich der Unfallversicherung unterliegenden Betriebe beschäftigt sind?