1. Welche Zollbehörde ist für die Geltendmachung einer Reichsabgabe gegenüber einer Gewerkschaft zuständig, die neben ihrem Sitze noch einen besonderen Verwaltungssitz in einem anderen Bundesstaate hat?
2. Sind die von einer Gewerkschaft ausgeschriebenen Einzahlungen stempelfrei, wenn die Gewerkschaft es unternimmt, ein anderes Bergwerk pachtweise zu betreiben, und für diesen Betrieb Zubußen ausschreibt, die zu dessen Erhaltung in seinem bisherigen Umfange bestimmt sind?
3. Handelt es sich um den Betrieb eines Bergwerks "in seinem bisherigen Umfange", wenn an Stelle eines abgebauten Stollens ein neuer tieferer Stollen geschlagen wird?
Erstreckt sich die Schadensersatzpflicht für einen körperlichen Unfall auch auf den Mindererlös eines durch den Unfall nötig gewordenen Verkaufs von Geschäftseinrichtungen des Verletzten?
1. Schließt die Bestimmung eines Mietvertrags, daß Abänderungen und Zusätze zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Abfassung und der Unterschrift beider Teile bedürfen, die Gültigkeit einer mündlichen Abrede unter allen Umständen aus?
2. Bedeutung der Zusicherung völliger Brauereifreiheit der vermieteten Gastwirtschaft.
Zugehörigkeit einer Schienenanlage zum Fabrikbetriebe im Sinne des § 2 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871. Voraussetzungen der Schadenshaftung aus dem Verschulden der dort genannten Personen.
1. Bedeutung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
2. Übt die Bestimmung des § 913 RVO., nach welcher der Unternehmer gewisse ihm nach diesem Gesetz obliegende Pflichten, darunter auch Einrichtungen auf Grund von Unfallverhütungsvorschriften, auf andere Personen übertragen darf, eine Rückwirkung auf die Anwendung des § 903 RVO. über die Haftung der Unternehmer gegenüber den Berufsgenossenschaften für deren Aufwand aus Betriebsunfällen?
3. Verschulden durch Vernachlässigung der Aufsicht.
Umwandlungsklage. Ist der Ersatzpflichtige für die Dauer der Einziehung des Beschädigten zum Heeresdienste schlechthin von der Rentenzahlungspflicht befreit? Zur Beweislast.
1. Tatsächliche Vermutung im Schadensersatzprozeß. 2. Beweislage in dem Entschädigungsstreit des Fußgängers, der auf der Straße durch einen von einem Bau herabfallenden Gegenstand verletzt wurde, wenn der Bau mit dem polizeilich vorgeschriebenen Schutzdach versehen war.