Kann sich der Erwerber eines Grundstücks auf die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs berufen, wenn er das Grundstück als Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH., deren sämtliche Geschäftsanteile er zunächst erworben hatte, an sich selbst aufgelassen hat?
Kann die Genehmigung eines Kaufvertrags auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 15. März 1918 (RGBl. S. 123) mit der Auflage verknüpft werden, daß die Auflassung nicht an den Käufer, sondern an einen Dritten zu erfolgen habe?
1. Liegt ein Unfall beim Betrieb der Eisenbahn vor, wenn ein Fahrgast auf dem Bahnsteig durch einen Postkarren verletzt wird?
2. Zur Haftung der Reichspost in einem solchen Falle.
3. Beweislast bei Verletzung der Pflichten aus einem Personenbeförderungsvertrag.
Sind die militärischen Befehlshaber verpflichtet, bei Laufübungen, die von Truppenteilen auf öffentlicher Landstraße während der Dunkelheit veranstaltet werden, entgegenkommende Fuhrwerke wegen der Gefahr des Scheuens der Pferde auf das Stattfinden der Übung aufmerksam zu machen?
1. Worin bestehen die Unterscheidungsmerkmale zwischen öffentlichrechtlichem Beamtenverhältnis und bürgerlichrechtlichem Dienstvertragsverhältnis?
2. Sind durch § 1 Abs. 4 und § 2 des preuß. Gesetzes betr. vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindebeamtenrechts vom 8. Juli 1920 und durch § 43 des preuß. Besoldungsgesetzes vom 17. Dezember 1927 nur die Besoldungs- oder auch die Anstellungsverhältnisse der ständig Angestellten preußischer Stadtgemeinden beeinflußt worden?
Inwieweit kann die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft die Aufwertung des Kaufpreises für ein Grundstück geltend machen, das der preußische Eisenbahnfiskus verkauft hat?
Kann ein aus dem Landes- in den Reichsdienst übernommener Beamter im Rechtsweg einen Schadensersatzanspruch verfolgen, den er darauf stützt, daß das Reich seinen auf Grund der preußischen Wartegeld-Verordnung vom 26. Februar 1919 gestellten Antrag auf Versetzung in den Ruhestand abgelehnt und damit die Übernahmebedingungen verletzt habe?
Findet die Vorschrift des § 21 Abs. 2 AufwG. nur dann Anwendung, wenn einer der Fälle des § 21 Abs. 1 vorliegt? Gehört zu den gleichstehenden oder nachgehenden Rechten im Sinne des § 21 Abs. 2 auch eine auf Grund des § 1163 Abs. 1 Satz 1 BGB. entstandene Eigentümergrundschuld?