Setzt die Kündigung gemäß §§ 581, 553 BGB. auch im Falle der erheblichen Gefährdung der Pachtsache durch den Pächter eine vorherige Abmahnung von seiten des Verpächters voraus?
Wird der aus einem gegenseitigen Vertrage auf Erfüllung klagende Gläubiger dadurch seinerseits zur Erfüllung des Vertrags verpflichtet, daß der Beklagte sich zu der Erfüllung, die er zunächst verweigert hatte, bereit erklärt?
1. Liegt im Sinne von § 592 ZPO. ein Anspruch, welcher die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zum Gegenstand hat, vor, wenn
a) ein Anspruch auf Hinterlegung einer bestimmten Geldsumme, oder
b) ein Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme an den Gläubiger und den Pfandgläubiger gemeinschaftlich
erhoben wird?
2. Kann dem Erfordernis des § 593 Abs. 2 ZPO. auch durch Vorlegung der Urkunden in der mündlichen Verhandlung genügt werden?
Unter welchen Voraussetzungen kann der Verkäufer beim Sukzessivlieferungsgeschäft zurücktreten, wenn der Käufer mit der gegen Vorlegung des Duplikatfrachtbriefs zu leistenden Barzahlung für eine Lieferungsrate in Verzug kommt?
Ist das dem gemeinnützigen Siedelungsunternehmen im Falle des Verkaufs eines landwirtschaftlichen Grundstücks zustehende Vorkaufsrecht auch dann anwendbar, wenn eine Gesellschaft m. b. H., deren Vermögen nur aus einem Grundstücke besteht, ihre sämtlichen Geschäftsanteile einem anderen abtritt?
1. Räumliches Anwendungsgebiet der Devisenverordnung vom 8. Februar 1917. Folgen eines Verstoßes gegen die Verordnung.
2. Erfordernisse der Bestätigung nach § 141 BGB.
3. Zur Anwendung des § 817 Satz 2 BGB.