Ist durch den Friedensvertrag mit den Vereinigten Staaten von Amerika die Frist zur Erhebung der Patentnichtigkeitsklage für nordamerikanische Staatsangehörige ohne weiteres in der Weise verlängert, wie es der Art. 307 des Versailler Vertrags vorsieht?
Muß die Berufungssumme nach Maßgabe der Entlastungsverordnungen vom 9. September 1915 und 18. Mai 1916, sowie des Gesetzes vom 11. März 1921 noch zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung als Bedingung der Zulässigkeit der Berufung vorhanden sein?
Ist gegen die Entscheidung auf den Antrag der Prozeßpartei, gemäß § 89 Satz 3 ZPO. den Prozeßvertreter des Gegners zum Ersatz von Prozeßkosten zu verurteilen, die Berufung oder die sofortige Beschwerde das gegebene Rechtsmittel?
1. Zum Begriff der durch den Krieg verursachten Personenschäden im Sinne des Personenschädengesetzes vom 15. Juli 1922.
2. Wird durch die Vorschriften der § 18 des vorbezeichneten Gesetzes in Verbindung mit denen des Reichsversorgungsgesetzes vom 12. Mai 1920 die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen das Reich auf Grund des Art. 131 der Reichsverfassung ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des § 1 des Reichstumultschadensgesetzes vom 12. Mai 1920 vorliegen?
Sind für Ansprüche gegen Kommunalverbände wegen Amtspflichtverletzungen ihrer Beamten die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig?
Liegt ein Verstoß gegen § 252 Abs. 1 Satz 1 HGB. in dem Beschluß der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft, wonach neu auszugebende Vorzugsaktien an einen Bankverein begeben werden sollen gegen dessen Verpflichtung, die Vorzugsaktien während einer Sperrfrist von 10 Jahren nicht an den Markt zu bringen und während dieser Zeit beim Vorliegen übereinstimmender Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat das Stimmrecht nur im Einklang mit diesen Beschlüssen auszuüben?
Unter welchen Umständen kann ein Verstoß gegen die guten Sitten in einem die Erhöhung des Grundkapitals aussprechenden Generalversammlungsbeschluß einer Aktiengesellschaft gefunden werden?
Stellung des deutsch-polnischen Gemischten Schiedsgerichtshofs -- Art. 304b des Versailler Vertrags -- gegenüber den ordentlichen Gerichten. Zulässigkeit des Rechtswegs oder sachliche Zuständigkeit?