1. Zur Frage des Beförderungszwangs der Eisenbahn. 2. Nach welchen Grundsätzen haftet die Eisenbahn, wenn Güter versandt werden, um sie der Gefährdung durch einen im Gebiete ihres Lagerortes ausgebrochenen Aufruhr zu entziehen?
1. Wie haftet derjenige, der gefälschte Dollarnoten an einem Bankschalter gegen deutsches Geld umwechselt?
2. Zur Aufwertung des bei der Wandlung zurückzuerstattenden Kaufpreises.
Muß die Frau bei der Einwilligung in den Verkauf eines zum Gesamtgut gehörenden Grundstücks durch den Mann die Notwendigkeit ihrer Einwilligung gekannt haben oder genügt es, daß sie Erklärungen abgab, die ihre Zustimmung enthielten oder doch von dem Käufer nach Treu und Glauben als Zustimmung aufgefaßt werden konnten? Einfluß der Beendigung der Gütergemeinschaft auf Rechtsstreitigkeiten über das Gesamtgut. Widerspruch gegen die Eintragung des Ehemanns als Alleineigentümers im Grundbuch.
Muß der Testamentsvollstrecker den zur Vorbereitung der Erbteilung erforderlichen Verkauf eines Nachlaßgrundstücks mangels Einverständnisses der Erben mit einem freihändigen Verkauf im Wege der Zwangsversteigerung vornehmen?
1. Zur Auslegung des § 1108 BGB. 2. Kann auf Grund des eingetragenen Leibzuchtsrechts wegen der Geldentwertung eine Aufwertung der Geldrente verlangt werden, die dem Leibzüchter für den Fall, daß er nicht auf dem Kolonate wohnt, an Stelle der ihm in erster Linie ausgesetzten Nutzungen zu gewähren ist?
1. Haftet das Deutsche Reich für die privatrechtlichen Verbindlichkeiten der vormaligen Deutschen Schutzgebiete?
2. Welche Bedeutung hat das Klagebegehren nach Zahlung in deutsch-ostafrikanischen Rupien?1
Welche Rechte erwirbt der Reeder an einer Sicherheit, die von einem Ladungsbeteiligten für seine Beiträge zur großen Haverei geleistet worden ist? Nach welchen Grundsätzen ist die Auszahlung des nicht verbrauchten Teils der Sicherheit zu bemessen, wenn diese in ausländischem Gelde gestellt worden ist?
Unter welchen Voraussetzungen kann derjenige, welcher eine Erfindung vor dem Erlöschen des Schutzrechts rechtswidrig benutzt hat, ein Zwischenbenutzungsrecht nach § 7 des Gesetzes, betr. eine verlängerte Schutzdauer bei Patenten, vom 27. April 1920 erwerben? Inhalt und Umfang dieses Rechts.