1. Steht den nach § 1 der preußischen Verordnung vom 26. Februar 1919 (GS. S. 33) in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten für fünf Jahre der Anspruch auf den vollen Betrag des jeweiligen ruhegehaltsfähigen Diensteinkommens einer ihrem früheren Amte entsprechenden Dienststelle als wohlerworbenes Recht im Sinne des Art. 129 der Reichsverfassung zu?
2. Schließt Art. 7 der Reichsverordnung über die 12. Ergänzung des Besoldungsgesetzes vom 12. Dezember 1923 (RGBl. I S. 1181) eine Aufwertung rückständiger Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten aus?
1. Wie gestalten sich die Rechtsverhältnisse, wenn ein Mieter Sachen zu einem vorübergehenden Zweck in das Gebäude des Vermieters eingebaut und nachher der Vermieter den Besitz der Mieträume mit den Sachen erlangt hat?
2. Zur Frage der Übertragung des Eigentums an solchen Sachen auf einen Dritten.
Genügt es, wenn der Gerichtsschreiber dem Prozeßbevollmächtigten des Berufungsklägers die Verfügung des Vorsitzenden, welche die Frist für den Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr bestimmt, inhaltlich mitteilt und diese Mitteilung förmlich zustellen läßt, oder muß die Verfügung selbst in Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift dem Prozeßbevollmächtigten ausgehändigt und muß dieser Vorgang beurkundet werden?
1. Kommt ein gültiger Selbsthilfeverkauf durch eine in der Form des § 373 Abs. 2 HGB. erfolgende freihändige Veräußerung der Ware zustande, wenn dem Käufer ausdrücklich die öffentliche Versteigerung angedroht worden ist?
2. Liegt eine unzulässige Klagänderung vor, wenn der Kläger, der auf Erfüllung geklagt hat, zum Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung übergeht, weil der Beklagte die Erfüllung ernstlich und endgültig verweigert hat?
Unter welchen Umständen kann ein Vertrag als rechtsgültig angesehen werden, der von Ehegatten unter Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft über eine der Ehefrau künftig zu gewährende Unterhaltsrente geschlossen wird?
1. Höchstmaß der Aufwertung des Kaufpreises bei Lieferungsgeschäften, deren Erfüllung der Käufer verlangt.
2. Unterschied zwischen dem inneren Wert und der Kaufkraft des Geldes.
1. Zur Tragweite des § 565 Abs. 2 ZPO. 2. Zur Tragweite des Art. 57 EG. zum BGB.
3. Sind die Rechtsgrundsätze des Art. 153 der Reichsverfassung vom 11. August 1919 auf solche Enteignungen anwendbar, die vor ihrem Inkrafttreten stattgefunden haben?
1. Wie ist der gemeine Handelswert des Guts im Sinne des Art. 34 des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (IÜ.) zu bestimmen, insbesondere bei Berücksichtigung der Entwertung des deutschen Geldes? In welcher Währung sind Frachtauslagen zu erstatten (Art. 34 Satz 2 IÜ.)?
2. Zur Verpflichtung der Eisenbahn, bei grober Fahrlässigkeit den vollen Schaden zu vergüten (Art. 41, 42 IÜ.).
3. Zahlungsverzug der Bahn infolge verzögerter Behandlung des Erstattungsgesuchs. Schadensersatzpflicht der Bahn als Folge des Zahlungsverzugs im internationalen Frachtverkehr.
Unterliegt ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, der Formvorschrift des § 313 BGB. auch dann, wenn er einen außergerichtlichen Vergleich darstellt oder einem solchen eingefügt ist?