Kann eine offene Handelsgesellschaft gegen eine Gesellschaftsschuld mit einer Privatforderung eines Gesellschafters an den Gesellschaftsgläubiger kompensieren? Erlischt die Gesellschaftsschuld im Falle der von einem Gesellschafter zwischen seiner Privatforderung und seiner Solidarverpflichtung für die Gesellschaftsschuld vollzogenen Kompensation? Vollziehung der Kompensation durch einseitige Erklärung des Kompensationswillens, auch außerhalb eines Prozesses. Ist der §. 97 Nr. 3 preuß. K.O. vom 8. Mai 1855 anwendbar, wenn der Schuldner eine ihm von seinem Mitschuldner cedierte Forderung zur Kompensation verwenden will und der Mitschuldner durch Kompensation mit dieser Forderung die Gesellschaftsschuld hätte tilgen können?
Wird der Schuldner von seiner Verbindlichkeit durch eine Entlassungserklärung des Gläubigers befreit, welche nicht ihm, sondern zu seinen Gunsten einem ihm zur Herbeiführung der Befreiung verpflichteten Mitschuldner gegenüber erfolgt ist? Besitzerwerb durch einen Stellvertreter der nicht in fremdem Namen aufgetreten ist. Einwand der Arglist gegen denjenigen, welcher bei einer von ihm zwar auf eigenen Namen, aber lediglich für Rechnung eines Dritten erworbenen und eingeklagten Forderung Einwendungen aus der Person des Dritten nicht gelten lassen will. Kann ein ausgeschiedener Gesellschafter, welcher nach dem Ausscheiden eine Gesellschaftsschuld begehrt hat, in Höhe des vollen Betrages der Schuld gegen die in der Gesellschaft verbliebenen Gesellschafter Regreß nehmen? Erlöschen der zu eventueller Ausgleichung verpflichtenden inneren Gemeinschaft infolge des Ausscheidens, auch wenn ausdrückliche Übernahme der Passiva seitens der die Gesellschaft Fortsetzenden nicht erklärt und der Betrag des Anteiles des Ausscheidenden noch nicht berechnet ist.
1. Wie regelt sich die Beweislast in Beziehung auf die Frage, ob der Brand, durch welchen die dem Spediteur zur Aufbewahrung übergebenen Güter mit dem Lagergebäude vernichtet sind, ein den Spediteur von seiner Haftung entbindender Unglücksfall sei?
2. Bezieht sich die kurze Verjährungsfrist des Art. 386 H.G.B. auch auf die dem Spediteur zur Aufbewahrung übergebenen Güter?
Ist die einem Kaufmanne auf seine Schuld erteilte Anweisung, sobald dieselbe dem Assignatar gegenüber angenommen ist, auch im Falle nachherigen Konkurses über das Vermögen des Anweisenden unwiderruflich? Entsprechende Grundsätze für die Anweisung nach preußischem Landrechte. Verleiht die Annahme der Anweisung dem Assignatar Rechte, wenn die Anweisung eine Forderung betrifft, die erst durch Vertragsleistungen des Anweisenden gegenüber dem Angewiesenen entstehen soll, diese Leistungen aber nicht von ihm selbst, sondern von dem Verwalter seiner Konkursmasse kraft des ihm nach §. 15 Abs. 1 R.K.O. zustehenden Rechtes bewirkt werden?
1. In welchem rechtlichen Sinne ist das Warenzeichen an die Firma, für welche dasselbe zuerst eingetragen worden, geknüpft?
2. Unter welcher Voraussetzung geht das durch die Anmeldung erworbene Zeichenrecht mit der Löschung bezw. Änderung dieser Firma unter?
Ist die vierwöchentliche Präklusivfrist der Berliner Schlußscheinbedingungen für Fondsgeschäfte bei vereinbarter Geltung eines Kreditverhältnisses für die Ansprüche aus den einzelnen Abschlüssen anwendbar?
1. Haftet der Spediteur nur in den Grenzen des § 408 HGB. oder darüber hinaus für einen Beauftragten, den er damit betraut hat, das Gut über See gegen Nachnahme des Kaufpreises an den Empfänger auszuliefern?
2. Unter welchen Voraussetzungen sind allgemeine Geschäftsbedingungen von Spediteuren u. dergl. für den Vertragsgegner bindend?
Zur Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen gegen die Eisenbahn wegen Verlustes des Gutes und über die Berechtigung der Gegeneinrede der Arglist im Verjährungsfalle.