1. Gehört im Falle, wo eine Lebensversicherung zu Gunsten der Erben abgeschlossen ist, die Versicherungssumme zum Vermögen bezw. zum Nachlasse des Versicherers? Rheinisches Recht.
2. Ist die Absicht, die Gläubiger zu benachteiligen (§. 24 Ziff. 1 K.O.), vorhanden, wenn das Bewußtsein vorliegt, daß die betreffende Rechtshandlung die übrigen Gläubiger benachteiligen könne?
Darf ein Genossenschafter wegen seiner Forderung an die Genossenschaft gemäß § 62 Genossenschaftsges. vom 4. Juli 1868 einen anderen Genossenschafter solidarisch auch dann in Anspruch nehmen, wenn die Forderung zugleich mit dem Eintritte in die Genossenschaft entstanden und von seiner Eigenschaft als Genossenschafter untrennbar ist?
1. Bezieht sich die Bestimmung des §. 26 G.O., daß eine wegen benachteiligender Einwirkungen eines Gewerbebetriebes erhobene Klage gegenüber einer mit obrigkeitlicher Genehmigung errichteten gewerblichen Anlage nicht auf Einstellung des Gewerbebetriebes gerichtet werden kann, auch auf Zuckerfabriken?
2. Sind die in den früheren Landesgewerbegesetzen angeordneten Einschränkungen derartiger Klagen durch die Reichsgewerbeordnung aufgehoben?
Ist der nach §. 334 St.P.O. für das mit Beschlag belegte Vermögen des abwesenden Beschuldigten bestellte Güterpfleger befugt, den Abwesenden in Rechtsstreiten zu vertreten? Ist der Abwesende mitzuladen?
1. Das Ermessen des Korrespondentrheders als Beweisgrund für die Zweckmäßigkeit einer von demselben für Rechnung der Rhederei gemachten Aufwendung.
2. Erlöschen die Befugnisse des Korrespondentrheders als solchen ohne weiteres, wenn das Eigentumsrecht der Rheder an dem betreffenden Schiffe aufhört?
Kann dem Berufungskläger, der die Einzahlung der Prozeßgebühr innerhalb der ihm vom Vorsitzenden bestimmten Frist nachgewiesen hat, im Falle einer im zweiten Rechtszug vorgenommenen Klagerweiterung zum Nachweis der Einzahlung der erhöhten Prozeßgebühr nach § 520 Abs. 3 ZPO. (Fassung vom 21. Dezember 1922, RGBl. I 1923 S. 9) neuerdings eine Frist mit den dort angedrohten Folgen gesetzt werden?
1. Ist zur Heilung des Formmangels eines Grundstückskaufvertrags durch Auflassung und Eintragung erforderlich, daß die Einigung der Beteiligten über die Übertragung des Eigentums auch noch im Zeitpunkt der Eintragung des Eigentumsüberganges in das Grundbuch fortbesteht?
2. Zulässigkeit einer Feststellungsklage.
1. Wann ist gemäß §§ 60, 61 HGB. ein Geschäft dem Handelszweige des Prinzipals, einer Bank, zuzurechnen?
2. Zum Begriffe der Einwilligung im Sinne der erwähnten Vorschriften.