Zur Auslegung des § 283 Abs. 1 BGB.: Verhältnis zwischen dem rechtskräftig zuerkannten Anspruch auf Herausgabe und dem wegen Unmöglichkeit der Herausgabe geltend gemachten Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Folgen für die Verjährung des letzteren. Muß eine vertragliche Verjährungsfrist bei der Bestimmung der nach § 283 Abs. 1 BGB. zu setzenden Frist beachtet werden?
1. Kann die in § 1758 Abs. 2 BGB. zugelassene Vertragsbestimmung nur den Inhalt haben, daß dem Kinde die Hinzufügung seines früheren Familiennamens zu dem durch die Annahme an Kindes Statt erlangten neuen Namen verboten wird, oder auch den Inhalt, daß sie ihm zur Pflicht gemacht wird?
2. In welcher Reihenfolge sind, bei der Hinzufügung des früheren Familiennamens zu dem durch die Annahme an Kindes Statt erlangten neuen Namen, die beiden Namen zu führen?
3. Ist die Verordnung der Preußischen Staatsregierung, betreffend die Annahme des vollen Familiennamens durch uneheliche, an Kindes Statt angenommene und für ehelich erklärte Kinder adeliger Personen, vom 3. November 1919 (GS. S. 179) wegen Verstoßes gegen Art. 109 Abs. 3 der Reichsverfassung ungültig?
Darf ein für einen bestimmten örtlichen Bezirk bestellter Handlungsagent auch für solche zur Ausführung gelangten Geschäfte Provision fordern, die im Laufe der Zeit, in der er durch Kriegsdienst an der Ausübung der Agententätigkeit verhindert war, durch den Geschäftsherrn oder für diesen mit den im Agenturbezirk ansässigen Kunden abgeschlossen wurden?
1. Können Zustellungen nach §§ 183, 184 ZPO. auch in einem Geschäftslokal bewirkt werden, das sich an einem anderen Orte als dem der Hauptniederlassung des Gewerbetreibenden befindet?
2. Können Mängel der Zustellungsurkunde dadurch geheilt werden, daß die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung in anderer Weise nachgewiesen wird?
1. Inwieweit ist die in § 8 des Pensionsergänzungsgesetzes vom 21. Dezember 1920 vorgesehene Entscheidung des Reichsfinanzministers, sowie Nr. 19 der Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetze für das Gericht maßgebend?
2. Über die Pensionsfähigkeit der Dirigentenzulage.