1. Wie war die Vierung eines Flözes bei der Verleihung eines Längenfeldes nach dem preußischen Gesetze vom 1. Juli 1821, die Verleihung des Bergeigentums auf Flözen betreffend, zu bemessen?
2. Nach welchem Rechte bestimmt sich die Anfechtung wegen Irrtums hinsichtlich eines im Jahre 1880 geschlossenen Bergwerkausbeutungsvertrags?
Wie ist eine auf Art. 34 des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (JÜ.!X!) gestützte Schadensersatzforderung aufzuwerten, wenn der Auflieferungsort in Deutschland liegt?
1. Verhältnis von Art. 30 Abs. 1 zu Art. 31 Abs. 1 Nr. 4 des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (JÜ.).
2. Unter welchen Voraussetzungen greift die Beweisvermutung des Art. 31 Abs. 2 JÜ. Platz?
Kann der Beklagte das Urteil des Landgerichts, das auf eine Klage aus § 1565 und § 1568 BGB. die Scheidung wegen Ehebruchs ausgesprochen hat, lediglich deswegen anfechten, weil die Scheidung nicht aus § 1568 erfolgte?
1. Ist eine Bank, die den Auftrag erhalten hatte, einen auf ausländische Währung lautenden Wechsel einzukassieren, berechtigt, den Betrag ihrem Auftraggeber in deutscher Währung zu vergüten?
2. Kann das Berufungsgericht einen auf das Bestehen einer Handelssitte gerichteten Beweisantrag aus dem Grunde zurückweisen, weil die mit sachverständigen Handelsrichtern besetzte Kammer für Handelssachen das Bestehen der Handelssitte verneint hatte?
1. Voraussetzungen und heutige Anwendbarkeit der Erhöhung der Ehescheidungsstrafen.
2. Zeitpunkt des für den Betrag der Scheidungsstrafe maßgebenden Vermögensbestandes.
3. Ist der schuldige Ehegatte verpflichtet, behufs Ermittelung des Betrages der Strafe ein Verzeichnis seines Vermögens herauszugeben und dasselbe eidlich zu bestärken?
Haftet der Staat für den Schaden, welcher einem Gläubiger dadurch entstanden ist, daß der mit der Zwangsvollstreckung von diesem beauftragte Gerichtsvollzieher die bei Vollziehung der Zwangsvollstreckung in Empfang genommenen Gelder unterschlagen hat?