Voraussetzungen der Berechtigung des Verkaufs- oder Einkaufs-Kommissionärs zum Eintritt als Selbstkontrahent nach Art. 376 H.G.B. Rechte des Kommissionärs dem Kommittenten gegenüber im Falle des Eintrittes, namentlich wenn der Kommittent dem Kommissionär zum Verkaufe bereits ausgeloste Lospapiere übersendet. Geltendmachung der Rechte des Kommissionärs mit der Kaufklage oder mit der Mandatsklage?
Genügt die Kenntnis der vertragswidrigen Beschaffenheit der Ware, um einen Betrug im Sinne des Art. 350 H.G.B. anzunehmen, oder ist eine besondere betrügerische Absicht erforderlich und welche?
Ist der von einem, nach dem Gesetze vom 16. April 1860 in Gütergemeinschaft lebenden Ehemanne allein (nicht in Gemeinschaft mit der Ehefrau) abgeschlossene Übertragsvertrag nichtig dergestalt, daß er selbst von den Erben des Ehemannes angefochten werden kann? Ist ein solcher Vertrag auch dann nichtig, wenn er nicht mit Rücksicht auf eine zukünftige Erbfolge abgeschlossen ist? Rechtsnatur der ehelichen Gütergemeinschaft.
1. Hatten die zum alten posenschen Kreditverein verbundenen Gutsbesitzer schon vor Auflösung des Vereines das Miteigentum an dem "eigentümlichen Fonds" desselben oder nur ein Anrecht auf den künftigen Erwerb dieses Miteigentumes?
2. Ist das bezeichnete Miteigentum bezw. das Anrecht auf dasselbe ein mit dem betreffenden Gute verbundenes subjektiv dingliches Recht? und kann es den Charakter eines solchen dadurch verlieren, daß es ohne das Gut veräußert oder bei der Veräußerung des letzteren nicht mit übereignet wird?
Die persönliche Klage des Gläubigers gegen denjenigen, welcher beim Erwerbe eines Grundstückes eine Hypothek in Anrechnung auf das Kaufgeld übernimmt, ist die Klage aus dem der Hypothek zu Grunde liegenden Schuldverhältnisse, nicht aus dem Kaufvertrage. Der Übernehmer hat gegen die Klage des Gläubigers alle Einreden, welche dem ursprünglichen Schuldner gegen die Forderung zustehen.