Ist zur Wirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur Entlassung eines seiner Mitglieder ein förmliches Beschlußverfahren im Sinne der §§ 29-33 des Betriebsrätegesetzes erforderlich?
Zur Frage, durch welchen Anwalt bei den auf Betreiben von Rechtsanwälten zuzustellenden Schriftstücken die nach § 170 ZPO. erforderliche Beglaubigung zu erfolgen hat.
Wird das Gesetz, betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzt, wenn eine Bearbeitung älterer, durch Ablauf der Schutzfrist gemeinfrei gewordener Auflagen eines forterscheinenden Schriftwerks mit dessen Titel bezeichnet wird?
1. Findet § 7 des Reichshaftungsgesetzes Anwendung, wenn eine ausländische Firma einen Schadensersatzanspruch gegen das Deutsche Reich geltend macht, den ihr eine deutsche Firma abgetreten hat?
2. Sind die Vorschriften revisibel, die die in Art. 109 des Versailler Vertrags vorgesehene Internationale Kommission während der Zeit der Besetzung Nordschleswigs erlassen hat?
Entfällt für den preußischen Notar der Anspruch auf die gesetzliche Geschäftsgebühr, wenn er das Notariatsgeschäft außerhalb seines Amtsbezirks vorgenommen hat?
Unter welchen Voraussetzungen kann der Abtretungsempfänger eines Forderungsrechts auf Auflassung vom Abtretenden, dem der Schuldner trotz der erfolgten Abtretung das Grundstück aufgelassen hat, Auflassung des Grundstücks verlangen?
1. Können die Parteien bei gegebener sachlicher Zuständigkeit des Gewerbegerichts an Stelle eines örtlich zuständigen Gewerbegerichts die Zuständigkeit eines örtlich unzuständigen Gewerbegerichts vereinbaren? Können sie es beim Fehlen eines örtlich zuständigen Gewerbegerichts?
2. Sind Urteile sachlich zuständiger, aber örtlich unzuständiger Gewerbegerichte nichtig?
1. Inwieweit sind die Auskünfte der Versicherungsagenten für den Versicherer bindend?
2. Welche Anforderungen sind an die Sorgfalt des eine Auskunft erteilenden Agenten zu stellen?
Wer hat bei einer in ausländischer Währung ausgedrückten Kaufpreisschuld das sog. Repartierungsrisiko zu tragen, wenn dem Verkäufer, der Zahlung in Reichsmark erhalten hat, die sofortige Eindeckung in Devisen nicht möglich ist?