1. Erfordert die Ausführungsbestimmung 2 zu § 30 der Eisenbahnverkehrsordnung, wonach statt der Wertangabe die Erklärung genügt, daß die Gepäckstücke Kostbarkeiten enthalten, für diesen Fall unter allen Umständen den Gebrauch des Ausdrucks "Kostbarkeiten" oder reicht es aus, wenn dem Bahnbeamten aus den Erklärungen des Reisenden klar erkennbar wird, daß Kostbarkeiten im bahntechnischen Sinne gemeint sind?
2. Sind die durch Tarife für die Haftung der Eisenbahn bei Verlust von Kostbarkeiten in Papiermark festgesetzten Höchstbeträge der Aufwertung nach allgemeinen Grundsätzen zugänglich?
3. Was ist für den Begriff der Kostbarkeit im Reisegepäck Vergleichsgegenstand: anderes Reisegepäck oder allgemein anderes Frachtgut?
War der Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrats Groß-Berlin im November und Dezember 1918 nach den damaligen staatsrechtlichen Verhältnissen berechtigt, durch den Polizeipräsidenten von Berlin zur Bewaffnung des Sicherheitsdienstes von Fabriken Waffen und Munition anzufordern, und haftet für diesen Eingriff in das Privateigentum der preußische Staat?
Kann für Aktien, die zum Vermögen einer offenen Handelsgesellschaft gehören, bei der Beschlußfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats das Stimmrecht ausgeübt werden, wenn die Teilhaber der offenen Handelsgesellschaft Mitglieder des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft sind?
1. Erstattungsfähigkeit der von dem Versicherten nach §§ 62, 144 des Versicherungsvertragsgesetzes gemachten Aufwendungen.
2. Was ist unter "Beginn der Versicherung" im Sinne von § 141 des Versicherungsvertragsgesetzes bei einer auf Zeit geschlossenen Transportversicherung zu verstehen?
Verstößt es gegen die guten Sitten, wenn der ordentliche Richter in einer vor ihm anhängigen, dann in das schiedsrichterliche Verfahren übergeleiteten Sache sich zum Schiedsrichter bestellen läßt?
1. Sind die Vorschriften des Art. IV der zweiten Durchführungsverordnung vom 28. März 1924 zur Verordnung über Goldbilanzen vom 28. Dezember 1923, insbesondere diejenigen des § 28 rechtsgültig?
2. Ist vor der Umstellung des Aktienkapitals in Goldmark eine Umwandlung von Vorzugsaktien schuldverschreibungsähnlichen Charakters in Stammaktien unzulässig, wenn dadurch eine dem § 28 der zweiten DVO. zur GBVO. entsprechende Verteilung des Aktienkapitals bei der Umstellung vereitelt wird?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein derartiges Vorgehen einen Verstoß gegen die guten Sitten enthalten, der die Nichtigkeit des Generalversammlungsbeschlusses begründet?
1. Wann liegen bei Beschlagnahme und Veräußerung von Waren wegen Verdachts des Preiswuchers Amtspflichtverletzungen von Justizbeamten vor?
2. Ist der Staat zur Aufwertung des an die Stelle beschlagnahmter Sachen getretenen Erlöses nach Freisprechung von der Anklage des Preiswuchers verpflichtet? Kann er dazu im ordentlichen Rechtswege angehalten werden?
Wie gestaltet sich nach der 3. Steuernotverordnung und dem Aufwertungsgesetz die Haftung der Reichsbahngesellschaft für Pensionsansprüche, die ein Bediensteter einer später vom Staat übernommenen Privatbahn gegen deren Betriebskasse erworben hatte?