Verkauf eines Anspruchs auf Lieferung von Mais. Vereitelung des abgetretenen Anspruchs durch Schuld des Verkäufers. Welcher Zeitpunkt ist für die Schadensberechnung des Käufers maßgebend?
1. Kann, wenn innerhalb der Frist des § 519 Abs. 6 Satz 1 ZPO. der dort verlangte Nachweis nur bezüglich eines Teils der erforderten Prozeßgebühr erbracht wurde, die Berufung nach Fristablauf wirksam auf den Bruchteil des Streitwertes beschränkt werden, der durch den rechtzeitig eingezahlten Teil der Prozeßgebühr gedeckt ist?
2. Zum Begriff des unabwendbaren Zufalls in § 233 ZPO.
1. Kann schon für die im Jahre 1919 zu erfüllenden Verträge aus dem Grunde der bereits damals bestehenden Entwertung der Mark Aufwertung verlangt werden?
2. Unter welchen Umständen hat der Richter bei Vorleistungspflicht des beklagten Lieferungspflichtigen auf dessen Aufwertungsverlangen einzugehen?
Entsteht in der Person des durch eine fortlaufende Reihe von Indossamenten legitimierten gutgläubigen Nachmanns auch dann ein Wechselanspruch, wenn es an einem Begebungsvertrag fehlt?
1. Findet das Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925 auf die bei seinem Inkrafttreten bereits in der Revisionsinstanz anhängigen Sachen Anwendung?
2. Welche Haftpflichtversicherungsansprüche fallen unter dieses Gesetz?
3. Welche Bedeutung hat die Aufwertung für die Versicherungshöchstsumme bei der Haftpflichtversicherung?
4. Aufwertung einer durch Haftpflichtversicherung gedeckten Schadensersatzforderung.
Findet bei der Berechnung der Revisionssumme § 6 oder § 3 ZPO. Anwendung, wenn der Verkäufer zur Lieferung der Ware Zug um Zug gegen Zahlung des aufgewerteten Kaufpreises verurteilt ist und der Streit der Parteien lediglich die Frage betrifft, in welcher Höhe und nach welchen Grundsätzen der Kaufpreis aufgewertet werden muß?
1. Über die Grenze zwischen einer Schenkung unter Auflage und einer mit einem Werkvertrag verbundenen Schenkung.
2. Unter welchen Umständen ist bei einer Schenkung unter Auflage der Beschenkte wegen nachträglicher Entwertung des Geschenkten berechtigt, die Vollziehung der Auflage zu verweigern?
1. Muß der als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt im Sinne des § 779 BGB. reine Tatsachen betreffen?
2. Kann auch bei der Gesamtvertretung durch mehrere Bevollmächtigte die bloße Erklärung nur eines Bevollmächtigten durch die nachträgliche Genehmigung des Mitbevollmächtigten wirksam werden und ist auch eine gegenseitige Bevollmächtigung der mehreren Gesamtbevollmächtigten untereinander zulässig?
1. Ist für den Anspruch gegen den Staat auf Aufwertung einer als Sicherheit hinterlegten Geldsumme der Rechtsweg zulässig?
2. Ist ein solcher Aufwertungsanspruch begründet?