1. Unter welchen Voraussetzungen können gegenseitige Verpflichtungen die rechtliche Natur von Reallasten annehmen?
2. Ist der Antrag auf "Zusprechung einer Entschädigung nach Feststellung des Betrages durch Sachverständige" prozessualisch unzulässig?
3. Ist die Beschwerde des Beklagten und Revisionsklägers gegen die Verwerfung eines Entschädigungsanspruches in angebrachter Art auch dann zu beachten, wenn er in der Revisionsinstanz erklärt, daß er Beschwerde erhoben habe, weil nicht die definitive Verwerfung des Anspruches erfolgt sei, insoweit aber die Beschwerde sich als unbegründet darstellt?
1. Anspruch des Grundstücksverkäufers auf das Interesse seit der Erfüllung, nachdem die Verurteilung des Mitkontrahenten zur Naturalerfüllung ohne Erfolg geblieben ist.
2. Wird die Interesseforderung des Verkäufers dadurch ausgeschlossen, daß er, um sich von der Last des nicht abgenommenen Grundstückes zu befreien und die Höhe seines Schadens festzustellen, anderweit verkauft hat?
3. Ist der Verkäufer berechtigt, das gesamte Erfüllungsinteresse zu fordern, wenn der Mitkontrahent sich nur bezüglich eines Teiles der Gegenleistung zu erfüllen außer stand gesetzt hat?
4. Anschlag des Interesses durch Berechnung der Differenz bei dem nicht abgenommenen Gegenstande der Leistung und bei der vorenthaltenen Gegenleistung.
Verlieren nach gemeinem deutschem Staatsrechte die ohne Kündigungsvorbehalt angestellten Staats- und Gemeindediener den Anspruch auf das ihnen bei der Anstellung zugesicherte Diensteinkommen durch eine vom Dienstherrn im Disziplinarwege verfügte Entlassung aus dem Dienste?
Ist auch nach heutigem gemeinem Rechte bei einer Intercession, welche lediglich zum Zwecke der Sicherheit des Gläubigers erfolgt, zwischen fidejussio und constitutum debiti alieni zu unterscheiden?
1. Sind Bedrohungen des Vermögens, des Kredites nach gemeinem Rechte geeignet, die exceptio metus zu begründen?
2. Sind die Voraussetzungen der condictio ob turpem causam gegeben, wenn die eine Partei wissentlich rechtswidrig durch eine Bedrohung des Vermögens der anderen Partei von der letzteren eine Leistung, worauf die erstere kein Recht hatte, erwirkt hat?
1. Über das Verhältnis des jüngeren im Besitze des Dokumentes befindlichen Cessionars oder Pfandnehmers einer Hypothekenforderung zu dem früheren Cessionar.
2. Muß im Gebiete des Allg. Preuß Landrechtes auch bei Handelsgeschäften die Abtretung einer Schuldforderung, worüber schriftliche Urkunden vorhanden sind, schriftlich erfolgen?
Verliert die Eisenbahnverwaltung durch vorbehaltlose Zahlung der reglementsmäßigen Entschädigung für ein in Verlust geratenes Frachtgut den Anspruch auf die durch die §§. 44. 48 des Betriebsreglements festgesetzte Konventionalstrafe?
Ist diese Strafe nach dem Gewichte des ganzen Kollo oder nach dem Gewichte der verbotswidrig versendeten Gegenstände zu berechnen?
Welche Merkmale gehören zum Begriffe eines Werkverdingungsvertrages, und wie unterscheidet derselbe sich von dem mit einem Werkmeister oder Künstler zur Verrichtung einer gewissen Arbeit geschlossenen Vertrage?
Ist die Vorschrift in §. 659 A.L.R. II. 11, betr. die Befugnis der Kirchenoberen zur Bestellung von Vertretern der Gemeindeorgane behufs Wahrnehmung der Rechte der Kirchen vor den Gerichten, durch die neueren Kirchenorganisationsgesetze beseitigt?