1. In welchem Umfang findet § 139 BGB. auf Generalversammlungs-Beschlüsse einer Genossenschaft Anwendung?
2. Ist ein gegen § 50 des Genossenschaftsgesetzes verstoßender Beschluß unheilbar nichtig und welchen Einfluß hat eine solche Richtigkeit auf die Rechtswirksamkeit der gemäß § 7 Nr. 2 daselbst getroffenen Satzungs-Bestimmungen?
3. Unter welchen Voraussetzungen wird die Rechtswirksamkeit eines äußerlich selbständigen Generalversammlungs-Beschlusses durch die Richtigkeit eines früheren, mit ihm zusammenhängenden Beschlusses der Generalversammlung beeinflußt?
Kann der Eigentümer einer Wohnung im ordentlichen Rechtsweg Klage erheben auf Feststellung, daß die Ortsgemeinde nicht berechtigt sei, über die Wohnung durch Einweisung von Wohnungsuchenden zu verfügen?
1. Kann die nach dem preußischen Gesetz über den Verkehr mit Grundstücken vom 10. Februar 1923 zur Veräußerung eines Grundstücks erforderliche Genehmigung noch erteilt werden, wenn sie bereits endgültig versagt worden ist?
2. Zur Anwendbarkeit der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs auf Vormerkungen.
Zur rechtlichen Bedeutung der Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise über die Frage, in welchem Umfang die Angestellten der Depositenkassen von Großbanken zum Abschluß von Geschäften bevollmächtigt sind.
1. Erfolgt die Führung des Verzeichnisses derjenigen Schuldner, denen gegenüber der Antrag auf Konkurseröffnung wegen Mangels an Masse abgewiesen worden ist, in Ausübung öffentlicher Gewalt?
2. Sind bei der Führung eines öffentlichen Registers auch die Beamten beteiligt, die zwar nicht unmittelbar die Eintragung bewirken, die aber ihren Inhalt maßgebend feststellen?
1. Ist ein zwischen Miterben geschlossener notarieller Kaufvertrag über ein Nachlaßgrundstück nichtig, wenn der Erwerber durch mündliche Nebenabrede mit nur einem Miterben, ohne Kenntnis der übrigen, einen höheren Kaufpreis vereinbart hat, der dem Nachlaß zugute kommen sollte?
2. Wie ist zu entscheiden, wenn ein Miterbe für sich persönlich eine Sondervergütung mit dem Erwerber mündlich vereinbart?
Besitz des Haupt- und des Unterspediteurs am Speditionsgut. Kann der Hauptspediteur ein vertraglich ausbedungenes Pfandrecht am Speditionsgut durch seinen Unterspediteur erwerben? Kann der Unterspediteur ein solches Pfandrecht dem Eigentümer des Gutes entgegenhalten?
Welche im ordentlichen Rechtsweg verfolgbaren Ansprüche stehen dem Inhaber eines Kirchenstuhlrechts gegenüber einer Anordnung der kirchlichen Verwaltung zu, durch die sein Recht aus kirchenpolizeilichen Gründen eingeschränkt oder aufgehoben wird? Welches kirchliche Organ ist für eine solche Anordnung zuständig? Ist die Anordnung eine Enteignung im Sinne der Reichsverfassung?
Ist eine Klage, in der mit einem Wechselanspruch ein anderer Anspruch verbunden wird, der nicht Feriensache ist, im ganzen oder nur teilweise oder überhaupt nicht Feriensache?