1. Entstehen von Handelsgebräuchen. 2. Sind auch solche Kontokorrentforderungen nicht aufwertbar, die Zwar an sich auf wertbeständiger Grundlage zu berechnen waren, aber in Papiermark umgerechnet in das Kontokorrent eingestellt worden sind?
1. Gilt Artikel 12 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch auch für die Verjährungseinrede?
2. Sind dort mit den "deutschen Gesetzen" nur solche über unerlaubte Handlungen gemeint?
3. Zusammentreffen von Haftung aus unerlaubter Handlung mit Haftung aus ungerechtfertigter Bereicherung und aus Vertragsverletzung.
Ist die Erbschaftsausschlagung durch einen gesetzlichen Vertreter wirksam, wenn zur Zeit ihrer Erklärung die erforderliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts noch nicht erteilt ist, wenn aber die nachträgliche Genehmigung und ihre Bekanntmachung an den gesetzlichen Vertreter noch innerhalb der Ausschlagungsfrist dem Nachlaßgericht nachgewiesen werden?
Bleibt dann, wenn der Beklagte nach Einlegung der Berufung des Klägers Hauptsumme und Zinsen bezahlt, die Berufung zulässig, sofern die Kosten die Berufungssumme erreichen?
1. Kann eine durch Festsetzung eines Endtermins bestimmte Nachweisfrist (§ 519 Abs. 6 ZPO.) in eine nach einem Zeitraum bemessene Frist umgedeutet werden, oder verliert die Festsetzung im Falle einer an ihrem Endtage noch fortdauernden Hemmung oder Unterbrechung jede Bedeutung? Wird die Frist wirkungslos, wenn sie unmittelbar nach dem Aufhören einer Hemmung oder Unterbrechung zu Ende geht?
2. Erlischt die Prozeßvollmacht mit der Konkurseröffnung?
Genügt beim Vorliegen einer Gesamtvertretung für die Schriftform einer Wechselerklärung die Unterschrift eines der Gesamtvertreter? Kann das zur Wirksamkeit der Wechselerklärung gegenüber dem Vertretenen erforderliche Einverständnis des zweiten Gesamtvertreters auch in anderer Weise erfolgen als durch Mitunterzeichnung der Wechselerklärung?
Ist ein nach Erlaß eines Scheidungsurteils erklärter Verzicht auf Rechtsmittel nichtig, wenn ihm eine auf Erleichterung der Scheidung abzielende Vereinbarung der Parteien zugrunde liegt?