1. Ist der Vertrag zwischen dem Veranstalter eines Motorradrennens und den gegen Eintrittsgeld zugelassenen Zuschauern Platzmiete oder Werkvertrag?
2. Sind die beim Rennen beteiligten Motorradfahrer Erfüllungsgehilfen des Veranstalters?
3. Kann in einem durch augenblickliches Aussetzen der Überlegung veranlaßten Umschauen eines Rennteilnehmers ein Verschulden bei seiner Mitwirkung an der Vorführung gefunden werden?
Kann Aufwertung kraft Rückwirkung für eine Eigentümergrundschuld auch dann beansprucht werden, wenn der Eigentümer sie bei der Veräußerung des belasteten Grundstücks vertragsgemäß hat löschen lassen?
1. Unter welchen Voraussetzungen sind die Ansprüche auf Unterlassung und auf Schadensersatz aus § 1 UnlWG. verwirkt? Welche Bedeutung hat dabei namentlich der gute Glaube des Verletzers?
2. Kann die Verwirkung solcher Ansprüche auch anderen nach § 13 UnlWG. klageberechtigten Personen oder Verbänden entgegengehalten werden?
1. Waren die Vorsitzenden der früheren rheinischen Gewerbegerichte unmittelbare Staatsbeamte?
2. Setzt der Begriff des Nebenamtes voraus, daß sein Inhaber zugleich Inhaber eines Hauptamtes ist?
3. Zur rechtlichen Stellung der Vorsitzenden der früheren Kaufmannsgerichte.
Unter welchen Voraussetzungen genügt es zum Ausschluß der lebenslänglichen Anstellung eines Staatsbeamten, daß durch allgemeine Vorschrift die Kündbarkeit der Beamtengattung, der er angehört, angeordnet worden ist?
1. Inwieweit ist der ordentliche Rechtsweg in Steuersachen zulässig?
2. Kann gegenüber einem Sicherungsübereignungsvertrag, den eine Finanzbehörde zur Sicherung von Tabaksteuern mit einem Steuerschuldner geschlossen hat, Nichtigkeit aus § 138 BGB. wegen Kredittäuschung geltend gemacht werden?
1. Unter welchen Umständen befindet sich ein stillstehendes Kraftfahrzeug im Betrieb?
2. Liegt ein Unfall "bei dem Betriebe" des Kraftfahrzeugs vor, wenn dessen Führer beim Absteigen Schaden stiftet?
Steht § 66 AufwG. der Aufwertung eines Bankguthabens entgegen, wenn das Guthaben nur zu dem Zweck geschaffen worden ist, einem Dritten wegen seiner Forderungen gegen den aus dem Guthaben Berechtigten eine pfandrechtliche Sicherheit zu verschaffen?