1. Wann ist die Dauer eines Dienstverhältnisses dem Zweck der Dienste zu entnehmen?
2. Zur Frage der "abschließenden" Beurteilung durch das Revisionsgericht.
1. In welchem Zeitpunkt entsteht der Ausgleichsanspruch? 2. Ist die Möglichkeit der Vollstreckung des Aufwertungsanspruchs gegen einen Ausländer Voraussetzung für dessen Ausgleichsanspruch, der vom Aufwertungsgläubiger gepfändet ist?
1. Wie weit reicht die Rechtskraft eines im Vorprozeß ergangenen Urteils für den Streitverkündeten des Vorprozesses als Partei des Nachprozesses?
2. Welche Rechtslage ergibt sich, wenn der Streitverkündete nicht dem Streitverkünder, sondern der Gegenpartei beitritt?
1. Über Transportversicherung von Teilen einer Gesamtladung gleichartiger Massengüter mittels laufender Polize.
2. Zur Frage, ob unter eine laufende Transportversicherung Güter fallen können, an denen der Versicherungsnehmer erst nach dem Beginn der Reisegefahr ein Versicherungsinteresse erlangt hat.
1. Wem steht der Anspruch auf Vergütung aus § 951 BGB. zu, wenn der Eigentümer beweglicher Sachen diese auf dem Grundstück eines anderen auf Grund Vertrags mit einem Dritten einbaut?
2. Wonach bestimmt sich der Umfang der Vergütung und nach welchem Zeitpunkt ist sie zu bemessen?
Kann § 1149 BGB. auf einen Vertrag angewendet werden, durch den Schuldner das belastete Grundstück ohne vorherigen Schwebezustand zum Zweck der Befriedigung an den Gläubiger verkauft?
Wann, unter welchen Voraussetzungen und inwieweit kann ein Urteil des Berufungsgerichts nach § 560 ZPO. vom Revisionsgericht für vorläufig vollstreckbar erklärt werden?
1. Wird eine Hypothekenforderung dadurch im Sinne der Tarifstelle 15 Abs. 5b des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober 1924 "gesichert", daß in der Schuldurkunde die Eintragung einer Vormerkung nach § 1179 BGB. bewilligt und beantragt wird?
2. Was gehört zur Beurkundung des sicherzustellenden Rechts im Sinne des Abs. 3 jener Tarifstelle?
1. Zur Kaufmannseigenschaft eines Weingutsbesitzers, der nebenberuflich ein Weinkommissionsgeschäft betreibt.
2. Fällt unter die Verjährungsvorschrift des § 196 Abs. 1 Nr. 2 BGB. die Forderung eines Weingutsbesitzers aus Verkauf eigenen Wachstums?