1. Unterliegen in Preußen der Stempelsteuerpflicht Erklärungen, die in Sicherungsübereignungsverträgen dahin abgegeben werden, daß der Veräußerer dem Gläubiger Versicherungsansprüche abtrete?
2. Zur Frage der Verzinsung zurückgeforderter Stempelsteuerbeträge.
1. Erstrecken sich Patentschutz und Warenzeichenschutz dann, wenn der patentierte oder gezeichnete Gegenstand mit einem anderen verbunden wird und beide zusammen in Verkehr gelangen, auch auf den anderen Gegenstand?
2. Gerichtsbekannte Verkehrsanschauung.
1. Kann die Unwirksamkeit nach § 186 Abs. 4 HGB. auch vom Vertragsgegner der Aktiengesellschaft geltend gemacht werden?
2. Erstreckt sich die Unwirksamkeit auf das dingliche Erfüllungsgeschäft?
3. Wann liegt eine Nachgründung im Sinne des § 207 HGB. vor?
4. Ist die aus § 186 Abs. 4 HGB. sich ergebende Unwirksamkeit durch Satzungsänderung heilbar?
5. Ist dazu die Mitwirkung des Vertragsgegners erforderlich?
6. Ist für die Heilung der Unwirksamkeit unerläßlich, daß die Sicherungsmaßnahmen (§§ 191 flg. HGB.) nachgeholt werden, oder genügt die Eintragung der Satzungsänderung?
7. Muß sich der Vertragsgegner die Heilung gefallen lassen oder kann er widerrufen?
Sind die Leistungen, die dem Verletzten aus Anlaß des Unfalls von dritter Seite gewährt werden, auf die dem Schädiger nach §§ 843, 844 BGB. obliegenden Rentenzahlungen anzurechnen?
1. Ist die Ausnutzung der Rangbefugnis des Grundstückseigentümers nach § 7 Abs. 1 AufwG. davon abhängig, daß der Eigentümer den Vorrang zur Kreditbeschaffung benutzt und den Kredit zur Erhaltung des Grundstücks verwendet?
2. Muß der Eigentümer zugunsten eines ihm gegenüber nur dinglich berechtigten Hypothekengläubigers die Zwangsvollstreckung in seine im Range vorgehende Grundschuld dulden oder auf den Versteigerungserlös verzichten, der auf die Grundschuld zugeteilt wird?
3. Kann die Abtretung der Grundschuld an die Ehefrau des Berechtigten nach den Vorschriften des Anfechtungsgesetzes angefochten werden?
Kann im Falle des § 580 Nr. 2 ZPO. ein die Restitutionsklage begründender ursächlicher Zusammenhang zwischen der Fälschung der im Zahlungsbefehl bezeichneten Bürgschaftsurkunde und dem Vollstreckungsbefehl bestehen?