1. Wann sind bei Geltendmachung mehrerer Klagegründe die Voraussetzungen für die Erlassung eines Grundurteils gegeben und wie ist in solchen Fällen die Urteilsformel zu fassen?
2. Ist eine öffentlichrechtliche Baubeschränkung als Rechtsmangel oder als Sachmangel anzusehen?
3. Zur Frage der Vertragsauslegung.
4. Wann liegt eine unerhebliche Wertminderung im Sinne des § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB. vor?
5. Wann liegt dem Grundstückskäufer in Ansehung verborgener Mängel eine Untersuchungs- und Erkundigungspflicht ob? In wessen Person müssen die Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit (§ 460 Satz 2 BGB.) erfüllt sein, wenn der Fiskus Käufer ist?
1. Kann aus einem Lebensversicherungsvertrage, der den Versicherer -- eine unter Reichsaufsicht stehende ausländische Versicherungsunternehmung -- verpflichtet, beim Eintritt des Versicherungsfalles neben der Versicherungssumme einen Gewinnanteil zu vergüten, der Versicherte über die im Aufwertungsstockverfahren ihm zugeteilten Beträge hinaus noch weitere Aufwertungsansprüche erheben?
2. Ist die Vorschrift im Art. 115 Satz 3 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 rechtsgültig?
3. Zum Begriff der "bestimmten" Geldsumme im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufwertungsgesetzes.
1. Anfechtung eines gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testaments, wenn der überlebende Ehegatte zur zweiten Ehe geschritten ist.
2. Inwiefern wird der Beginn der Anfechtungsfrist durch einen Rechtsirrtum des wiederverheirateten Ehegatten gehindert?
3. Wann beginnt die Anfechtungsfrist für den überlebenden zweiten Ehegatten?
1. Wird die Gültigkeit einer Hypothek durch eine persönliche Pfandbrieflieferungspflicht des Schuldner-Eigentümers beeinträchtigt?
2. Kann der Schuldner-Eigentümer dem Gläubiger die Befugnis zugestehen, ihm die Löschung der Hypothek bis zur Lieferung von Pfandbriefen zu verweigern?
Hindert die unanfechtbare Entscheidung über den Grund eines Schadensersatzanspruchs die vollständige Abweisung der Klage, die damit begründet wird, daß dem Kläger kein Vermögensschaden entstanden sei?
Liegt unter allen Umständen ein zum Schadensersatz verpflichtendes Verschulden darin, daß jemand gemeinsam mit anderen Personen, mit denen er sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft zusammengetan hat, einen Notar beauftragt, die erforderlichen Verträge zu entwerfen, dann aber sich weigert, die Verträge zu unterschreiben, und so bewirkt, daß die Notargebühren nutzlos aufgewendet werden?
Über den Befreiungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters, insbesondere dann, wenn dieser für Geschäftsverbindlichkeiten ihm gehörige Gegenstände einem Gläubiger sicherungshalber übereignet hat.