Hat der Gläubiger gegen den Nichtgläubiger, welchem als vermeintlichem Gläubiger der Schuldner den Betrag der Forderung gezahlt hat, eine Klage auf Herauszahlung des gezahlten Betrages?
1. Ist der Eigentumserwerb an der fremden Grundfläche durch Inädifikation dadurch ausgeschlossen, daß das Gebäude nicht bloß fremden, sondern zugleich auch den eigenen Grund und Boden des Bauenden überdeckt?
2. Ist ein solcher Erwerb dadurch ausgeschlossen, daß der Bauende Ehemann der Eigentümerin der Grundfläche ist und sich im Nießbrauchsbesitze derselben befindet?
Welche Form erfordert der Widerruf eines Erbvertrages, wenn der eine Kontrahent sich im Vertrage die Befugnisse zum Widerrufe unter der Bedingung vorbehalten hat, daß der andere Kontrahent einer von ihm im Vertrage übernommenen Verpflichtung nicht nachkomme?
Unterliegen die von dem Aufsichtsschuldner während bestehender Geschäftsaufsicht in zulässiger Weise vorgenommenen Handlungen und ebenso die im Aufsichtsverfahren zulässigen Sonderzugriffe eines Gläubigers der Konkursanfechtung nach § 30 KO.?
1. Setzt die Haftung für Luftfahrtschäden ein Verschulden voraus?
2. Inwieweit findet § 905 BGB. auf den einem Grundstücksbesitzer durch ein abgestürztes Flugzeug zugefügten Sachschaden Anwendung?
Ist die letztwillige Anordnung eines Schiedsgerichts zulässig? Kann der als Testamentsvollstrecker Berufene zugleich zum Schiedsrichter ernannt werden?
1. Darf das Gericht unentschieden lassen, welches örtliche Recht anzuwenden sei?
2. Verhältnis der Goldklausel zu der Klausel, daß der deutsche Schuldner die Gefahr des Sinkens der deutschen Valuta zu tragen habe.
*1 4. Verstößt es gegen Treu und Glauben oder gegen die guten Sitten, wenn eine Schweizer Hypothekenbank von der letzteren Klausel gegen den deutschen Darlehensschuldner Gebrauch macht?
1. Zu den Bestimmungen des Eisenbahngütertarifs über Beförderung von Frachtgütern in offenen Wagen und Verladung von Gütern durch den Absender.
2. Zum Begriffe "auffallender Gewichtsabgang" im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 1 der Eisenbahnverkehrsordnung.
3. Zur Haftung der Eisenbahn für den Schaden, der aus der mit dem Aufladen oder mit einer mangelhaften Verladung verbundenen Gefahr entsteht.
1. Darf der Hypothekengläubiger, der einen dinglichen Vollstreckungstitel besitzt und seine persönliche Forderung nach § 64 KO. angemeldet hat, wegen des dinglichen Anspruchs die Veräußerung und Entfernung von Zubehör des Grundstücks anfechten? Behält er dieses Recht, auch wenn sein Hypothekenrecht am Grundstück selbst durch Zuschlag erlischt?
2. Steht seinem Anfechtungsrecht die Einrede der Rechtshängigkeit oder des Verzichts entgegen, wenn er einer Anfechtungsklage des Konkursverwalters als Streitgehilfe beigetreten ist?
3. Kann ihm die Einrede der Vorteilsausgleichung entgegengesetzt werden, wenn er das Grundstück nach der Entfernung des Zubehörs als Meistbietender vorteilhaft erstanden hat?