Muß der Nacherbe die Zwangsvollstreckung aus einer Hypothek dulden, die der befreite Vorerbe zur Sicherung einer eigenen Schuld an einem Nachlaßgrundstück bestellt hat?
1. Ist derjenige, der ein Kind tödlich überfährt, für die bei dessen Mutter eintretende Schreckwirkung schadensersatzpflichtig?
2. Trifft diese Schadensersatzpflicht auch den, der den Schädiger zu seiner Verrichtung bestellt hatte?
3. Besteht solche Schadensersatzpflicht auch nach dem Kraftfahrzeuggesetz?
Gebietet § 40 Abs. 1 der Grundbuchordnung vorab die Rückberichtigung des Grundbuchs auf den Veräußerer, wenn bei der Auflassung mehrerer Trennstücke eines Grundstücks an verschiedene Erwerber die Parzellennummern verwechselt und daraufhin die Erwerber zunächst auf falschen Grundbuchblättern als Eigentümer eingetragen worden sind, nunmehr aber auf den richtigen Blättern eingetragen werden sollen?
1. Nach welchen Vorschriften findet bei der Grundbuchberichtigungsklage die Auseinandersetzung zwischen dem wirklichen Eigentümer und dem Bucheigentümer wegen der Nutzungen und Verwendungen statt?
2. Auf welche Nutzungen erstreckt sich der Bereicherungsanspruch?
1. Ist bei Berechnung der Revisionssumme der Streitwert der Anschlußberufung mit zu berücksichtigen, wenn diese sich nur auf die Kostenlast derjenigen Partei bezog, die dann Revision in der Hauptsache eingelegt hat?
2. Zur Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes bei der Klage auf Herausgabe von Sachen, wenn nur noch streitig ist, ob der Kläger dem Beklagten Zug um Zug gegen Herausgabe dieser Sachen eine Geldsumme zu zahlen hat.
Ist eine mittelbare Zuwendung aus dem Vermögen des Schuldners auch dann anfechtbar, wenn der Schuldner zuvor noch keinen Anspruch auf das dem Dritten Zugewendete hatte?
1. Unterliegt die Anrechnung der von einem Ruhegehaltsempfänger nach der Zurruhesetzung geleisteten Dienste auf das ruhegehaltsfähige Dienstalter der Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte?
2. Stellt § 5 des preuß. Volksschullehrer-Altruhegehaltsgesetzes für die Anrechnung von Kriegsdiensten eine die Anwendung anderer Gesetze ausschließende, erschöpfende Sonderregelung dar oder kommen daneben noch die §§ 19, 20, 20a des preuß. Volksschullehrer-Pensionsgesetzes in Betracht?
3. Zur Tragweite des § 20a des preuß. Volksschullehrer-Pensionsgesetzes.
Zur Frage der Verjährung wiederholter zum Schadensersatz verpflichtender unerlaubter Handlungen im Sinne des Wettbewerbsgesetzes, begangen durch fortgesetzte vorsätzliche und planmäßige Verletzung eines fremden Warenzeichen- und Ausstattungsschutzes.