1. Kann eine unzulässige Auszahlung von Gesellschaftsvermögen an Gesellschafter einer Gesellschaft mbH. dann vorliegen, wenn Gesellschaftsgrundstücke mit einer Hypothek belastet werden zur Sicherung der Kaufpreisforderung, die Gesellschaftern gegen einen anderen Gesellschafter aus dem Verkauf von Geschäftsanteilen zusteht?
2. Ist es von Bedeutung, wenn demnächst in der Zwangsversteigerung der belasteten Grundstücke die für die Gesellschafter bestellte Hypothek ausfällt?
1. Zur Frage der notwendigen Streitgenossenschaft zwischen der offenen Handelsgesellschaft und ihren Gesellschaftern.
2. Erstreckt sich die von einer offenen Handelsgesellschaft als Vermieterin übernommene Verpflichtung, dem Mieter auf dem Mietgrundstück Wettbewerb fernzuhalten, auf die Gesellschafter persönlich?
Hat das von rechts kommende Fahrzeug auch dann die Vorfahrt, wenn von zwei sich auf demselben Verkehrsweg begegnenden Fahrzeugen das eine in einen Seitenweg nach links einbiegen und hierbei die Fahrbahn des anderen kreuzen will?
1. Unterliegt ein Zwischenurteil des Berufungsgerichts, das die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist erteilt, der Anfechtung mit der Revision gegen das Endurteil?
2. Über die Unzulässigkeit von nachfristlichen Ergänzungen und Erläuterungen zum Wiedereinsetzungsantrag.
3. Kann die besondere Art der mehrfachen schuldhaften Verursachung auch dann zur samtverbindlichen Verpflichtung mehrerer Ausgleichsverpflichteter gegenüber einem Ausgleichsberechtigten führen, wenn der letztere bei der nach § 254 BGB. erfolgenden Ausgleichung den Verpflichteten gegenüber nicht völlig freigestellt wird?
1. Welchen Zusammenhang mit dem Vergleich muß ein Abkommen mit einem einzelnen Gläubiger haben, damit es unter § 5 Abs. 3 VerglO. fällt?
2. Zum Begriff der "Bevorzugung" in § 5 Abs. 3 und zu dem des "besonderen Vorteils" in § 96 VerglO.
1. Ist es für den Tatbestand der von einem Sicherungsnehmer gegenüber anderen Gläubigern begangenen Kredittäuschung von Bedeutung, ob der Sicherungsnehmer den Schuldner geknebelt hat?
2. Wird die Annahme, daß eine Bank durch das Hinnehmen von Sicherungen andere Gläubiger sittenwidrig geschädigt habe, dadurch ausgeschlossen, daß sich die Bank hat leiten lassen von der Sorge für die Sicherung der ihr anvertrauten fremden Gelder oder durch die Belange der im Betrieb des Schuldners beschäftigten Angestellten und Arbeiter?
3. Welche Bedeutung hat es für die Beurteilung der Handlungsweise eines sich sichernden Gläubigers, daß der Schuldner auch anderen Gläubigern Sicherungen gegeben hat?
Muß die Partei, welche von einer Zeugenvernehmung nicht oder nicht rechtzeitig benachrichtigt worden ist, zur Begründung ihrer darauf gestützten Rüge beweisen, daß der Zeuge anders ausgesagt hätte, wenn sie zugegen gewesen wäre und Fragen hätte stellen können?
Gehören zu den bisherigen Dienstbezügen eines in den Dienst der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung übernommenen Beamten eines Arbeitsnachweisamts auch seine Ansprüche auf eine ruhegehaltsfähige Zulage und auf künftige Dienstalterszulagen?
1. Welchen Inhalt muß die Erklärung der Verpfändung einer Grundschuld haben?
2. Wie kann eine Willenserklärung in zwei Urkunden wirksam abgegeben werden, wenn Schriftform vorgeschrieben ist?
3. Wann ergeben die Umstände eine Bevollmächtigung dessen, der als Stellvertreter handelt?