Muß sich ein Kirchenvorsteher einer katholischen Pfarrgemeinde, der diese auf Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrspflicht in Anspruch nimmt, entgegenhalten lassen, daß er ihr für die Erfüllung der Verkehrspflicht verantwortlich sei?
1. Wann haftet der Kraftfahrzeughalter nach allgemeinen Vorschriften für einen Schaden, den der Kraftfahrzeugführer auf einer ohne Wissen und Willen des Halters unternommenen Fahrt verursacht?
2. Zum Umfange der Schadensersatzpflicht nach dem Kraftfahrzeuggesetz.
1. Kann der Ehemann nach Beendigung der allgemeinen Gütergemeinschaft, die zwischen ihm und den gemeinschaftlichen Kindern nicht fortgesetzt wird, allein ohne Zuziehung der Erbengemeinschaft ein zum noch ungeteilten Gesamtgut gehöriges Grundstück verpachten?
2. Worauf muß sich nach § 1424 BGB. die Kenntnis des Ehemanns oder des Dritten von der Beendigung der ehemännlichen Verwaltungsbefugnis beziehen?
3. Kann der Grundstücksbesitzer dem Herausgabeanspruch gegenüber ein Zurückbehaltungsrecht auch dann geltend machen, wenn er dem Herausgabeanspruch auf andere Weise begegnen kann und dadurch bereits gesichert ist?
4. Zur rechtlichen Bedeutung der Übertragungsanordnung gemäß § 118 ZVG. in der Teilungsversteigerung.
Zum Begriff der Einziehung eines Verkehrsweges im Sinne von § 3 Abs. 2 des Telegraphenwegegesetzes vom 18. Dezember 1899 (RGBl. S. 705). Ist es dafür erheblich, ob ein selbständiger oder ein unselbständiger Wegeteil eingezogen wird? Kommt es für die Frage, ob die Telegraphenverwaltung die infolge einer Wegeeinziehung erforderlich werdenden Änderungen an ihrer Telegraphenlinie auf eigene Kosten zu bewirken hat, darauf an, ob die Einziehung auf Anregung und zum Nutzen des Wegeunterhaltungspflichtigen oder eines anderen geschieht?
Fällt die Befugnis des Hauptvermieters, nach § 556 Abs. 3 BGB. gegen den Untermieter vorzugehen, dann weg, wenn er von dem mit dem Hauptmieter geschlossenen Mietvertrage zurücktritt?
Kann der Veräußerer eines Grundstücks vom Erwerber Ausgleichung verlangen, wenn ihn infolge einer nach Vertragsschluß eingetretenen Änderung der Rechtsprechung eine nicht vorausgesehene Aufwertungspflicht trifft?
Schützt die Vorschrift des § 774 Abs. 1 Satz 2 BGB. den Gläubiger auch dagegen, daß der Bürge den Rechtsübergang zum Nachteil anderer Forderungen desselben Gläubigers gegen denselben Schuldner als der verbürgten geltend macht?
1. Unterliegen im Fall des Art. 27 EG.z.BGB. die Feststellungen des Berufungsgerichts über den Inhalt des ausländischen Rechts der Nachprüfung durch das Revisionsgericht?
2. Sind die deutschen Gerichte für die Scheidung von Ehen nordamerikanischer Staatsangehöriger zuständig?
3. Welches Recht ist dabei anzuwenden?