1. Hat der Pächter nach dem Reichssiedlungsgesetz vom 11. August 1919 ein Vorkaufsrecht auch dann, wenn das Siedlungsunternehmen das Pachtgrundstück freihändig erworben hat?
2. Besteht das Vorkaufsrecht des Pächters auch an Flächen, die er nicht in Pachtbesitz gehabt hat?
3. Ist auf das Vorkaufsrecht des Pächters § 508 BGB. anwendbar? Wie ist danach zu verfahren?
Zur Höhe und Berechnung der Bankzinsen um die Zeit der Währungsfestigung. Durften damals die Banken in den einzelnen Saldoabschnitten die Zinsen allgemein für den ganzen Abschnitt nach dem darin vorkommenden höchsten Stande der Schuld der Kunden berechnen?
Kann die bei einem Amtsgericht eingerichtete Aufwertungsstelle in einem Vergleich, der in einer bei ihr anhängigen Aufwertungssache geschlossen wird, die vom Grundeigentümer für die Aufwertungshypothek bewilligte Zulässigkeit sofortiger Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks rechtsgültig beurkunden?
1. Zur Frage der Rechtsgültigkeit der Verordnung über Preisbindungen für Markenwaren vom 16. Januar 1931.
2. Über Preisbindungen der zweiten Hand bei Markenwaren.
3. Zur Frage der Sittenwidrigkeit des Preisschleuderns bei Markenwaren.
Bestehen Eigentümergrundschulden, soweit eingetragene Strafzinsen zugunsten des Hypothekengläubigers nicht verfallen oder eingetragene Entschädigungen für vorzeitiges Fälligwerden des Kapitals dem Gläubiger nicht erwachsen?
Zur Auslegung und Wirksamkeit der Eintragung einer Höchstbetragshypothek, bei der weder die gesicherte Forderung noch deren Schuldner ausdrücklich bezeichnet ist.
1. Zur Auslegung von § 12 des Kraftfahrzeuggesetzes vom 3. Mai 1909.
2. Zur Auslegung der §§ 39, 40, 86, 88 des Reichsversorgungsgesetzes vom 22. Dezember 1927.
Ist der Inhalt eines Durchkonnossements über eine See- und anschließende Binnenschiffs-Beförderung für denjenigen maßgebend, der an Stelle der Reederei des Seeschiffes auf Grund des Durchkonnossements die Waren aus dem Seeschiff in das Binnenschiff umgeladen und das für das Binnenschiff gezeichnete Flußkonnossement (Ladeschein) in Empfang genommen hat?
1. Kann durch die Satzung einer Gesellschaft mbH. die Gesellschafterversammlung als Gesellschaftsorgan beseitigt werden?
2. Kann die Satzung uneinheitliche Stimmabgabe eines Gesellschafters mit mehrfachem Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung zulassen?
3. Über die Verpflichtung des Beauftragten zur Herausgabe des aus der Geschäftsführung Erlangten.