1. Zur Rechtsstellung der Deutschen Reichspost auf Grund des Reichsmonopols am Fernsprechwesen.
2. Unterliegt die Deutsche Reichspost wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen, wenn sie das ihr für Herstellung von Fernsprechanschlüssen zugegangene Anschriftenmaterial nach Verwendung hierfür einem Privatunternehmen zur Herstellung eines "Branchen-Fernsprechbuchs" gegen Entgelt überläßt, dieses Buch durch ihre Beamten vertreiben läßt, es amtlich empfiehlt und die Verwendung des Bildes des Reichsadlers auf dem Umschlag und dem Titelblatt des Buches gestattet?
1. Muß der Patentanmelder, um die Wirkung des Ausstellungsschutzes zu erlangen, bereits im Erteilungsverfahren eine entsprechende Ausstellungspriorität beanspruchen?
2. Gilt der Ausstellungsschutz für Erfindungen auch dann, wenn nicht der spätere Anmelder, sondern sein Lizenznehmer oder der Zweiterwerber der Lizenz die Erfindung ausstellt?
Wie ist die Vollmacht zur Stellung des Antrags auf Eintragung der Abtretung einer Grundschuld -- Briefgrundschuld oder Buchgrundschuld -- zu verstempeln?
Wie ist über die Kosten zu entscheiden, wenn der Konkursverwalter einen Aussonderungsanspruch nach der Aufnahme des Rechtsstreits sofort anerkennt? Wann ist sein Anerkenntnis kein "sofortiges" mehr?
1. Sind Beitrittserklärungen zu einer Genossenschaft mit unbeschränkter Nachschußpflicht wirksam, die einen dem § 127 GenG. entsprechenden ausdrücklichen Hinweis nicht enthalten?
2. Kann ein solcher Mangel der Form der Beitrittserklärungen durch Eintragung der Beitrittslustigen in die gerichtliche Liste der Genossen oder durch deren jahrelange Betätigung als Genossen geheilt werden?
3. Über die Rechtslage im Falle solcher nichtigen Beitrittserklärungen.
Welchen Einfluß hat das Inkrafttreten des Dritten Gesetzes über Änderungen in der Unfallversicherung vom 20. Dezember 1928 mit Wirkung vom 1. Juli 1928 an auf den Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen seinen Dienstherrn aus einem Unfall, den er in der Rückwirkungszeit erlitten hat?
Erzeugt das Gewährleistungsversprechen eines Architekten, daß ein von ihm übernommener Bau eine bestimmte Bausumme nicht überschreiten werde, für den Bauherrn einen Erfüllungsanspruch oder einen Schadensersatzanspruch? Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn Bestellungen des Bauherrn über den ursprünglichen Bauplan hinaus zu einer Überschreitung der Bausumme führen?
1. Unter welchen Voraussetzungen ist nach § 1 des Gesetzes über die Erstattung von Kriegswohlfahrtsausgaben vom 12. Februar 1931 der Rechtsweg zulässig für Ansprüche aus Darlehen, die an Gemeinden gewährt worden sind?
2. Zur Frage der Aufwertung von Posten eines Sonderkontos, nachdem diese zur Ausgleichung in ein daneben geführtes Kontokorrent übertragen worden sind.
1. Gehen die §§ 987 flg. BGB. als Sondervorschriften den allgemeinen Vorschriften der §§ 812 flg. daselbst vor?
2. Inwieweit besteht für den Besitzer, der mit der Sache auch gezogene Nutzungen herauszugeben hat, eine Rechnungslegungs- oder Auskunftspflicht?