Kann sich ein im Unternehmerbetrieb einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft tätiger Beamter auf die Schutzvorschrift des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. berufen, wenn er Straßenverkehrsvorschriften fahrlässig verletzt und dadurch einem Straßenbenutzer Schaden zugefügt hat?
Besteht an dem den Zwecken organisch verbundener Küsterlehrerstellen dienenden, der Kirche zu Eigentum gehörigen Vermögen über die Zeit der Ämtervereinigung hinaus lediglich auf Grund der bisherigen organischen Verbindung ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht für die Schule?
Wird eine für vollstreckbar erklärte Vorschußberechnung schlechthin und im ganzen hinfällig, wenn auf die Anfechtungsklage eines oder mehrerer Genossen ihnen gegenüber die Zwangsvollstreckung aus der Berechnung für unzulässig erklärt wird?
1. Findet bei Gewinnansprüchen § 287 Abs. 2 ZPO. auch Anwendung auf die Frage, ob überhaupt ein Gewinn erzielt worden ist?
2. Ist zum Verzicht auf das Pfändungspfandrecht an einer Forderung die Zustellung der Verzichtserklärung an den Schuldner unerläßlich?
1. Zum Begriff der Enteignung. 2. Kann ein Gesetz, das seine Geltungsdauer im voraus auf eine bestimmte Reihe von Jahren festlegt, subjektive Rechte für solche Wirtschaftskreise begründen, die an den durch das Gesetz getroffenen allgemeinen Anordnungen beteiligt sind und im Vertrauen auf die festbestimmte Geltungsdauer geschäftliche Maßnahmen treffen, insbesondere Geldmittel in ihren Unternehmungen festlegen?
3. Ist der Gesetzgeber durch eine solche Befristung eines früheren Gesetzes gehindert, vor Ablauf der Geltungsdauer aus allgemeinen Rücksichten jenem Gesetze widersprechende Anordnungen zu treffen, denen alle Staatsbürger gleichmäßig unterworfen sind?
1. Fällt die Pfändung der Provisionsforderungen eines Agenten unter § 832 ZPO.?
2. Kann ein Pfändungspfandrecht an einer Forderung durch Zahlung oder Aufrechnung verletzt werden?
3. Zur Auslegung der Abrede, daß ein Agent seine Provision von den eingenommenen Kaufgeldern abziehen darf.
Wann und unter welchen Voraussetzungen kann unterlassenes oder ungenügendes Einschreiten der preußischen Wasserpolizeibehörden gegen die mißbräuchliche Benutzung eines Wasserlaufs eine den Staat zum Schadensersatz verpflichtende Amtspflichtverletzung enthalten?